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Agrar-Prämien bald wieder im Internet?

Die EU-Kommission hat am Dienstag ihre Pläne zur namentlichen Veröffentlichung von Agrargeldempfängern aus den europäischen Agrarfonds vorgestellt. EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos zeigte sich zuversichtlich, dass die überarbeitete Version dieses Mal den Bedenken des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre ausreichend Rechnung getragen wird.

Lesezeit: 4 Minuten

Die EU-Kommission hat am Dienstag ihre Pläne zur namentlichen Veröffentlichung von Agrargeldempfängern aus den europäischen Agrarfonds vorgestellt. EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos zeigte sich zuversichtlich, dass die überarbeitete Version dieses Mal den Bedenken des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre ausreichend Rechnung getragen wird.

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Man führe nicht nur einen Schwellenwert ein, sondern wolle auch die Verwendung der Mittel besser erklären, sagte er. Der EuGH habe vor allem die pauschalisierte Veröffentlichung der Daten kritisiert. „In einer Zeit, in der die öffentlichen Haushalte in zahlreichen Mitgliedstaaten unter Druck stehen, halte ich es für sehr wichtig, die Bürger über die Verwendung der Zuschüsse im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Union zu informieren“, so Cioloş.


Die Entscheidung, ob ein landwirtschaftlicher Beihilfeempfänger mit Namen im Internet veröffentlicht wird, soll künftig von der Höhe der Zahlungen abhängen. Betroffen wären sämtliche Beihilfen, die im Rahmen der Agrarpolitik geleistet werden, für die ländliche Entwicklung auch der nationale Kofinanzierungsanteil. Die Regierungen sollen sich an den Schwellen orientieren, die sich aus der geplanten Kleinerzeugerregelung ergeben. Die Grenze wäre zwar von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich, müsste sich laut dem Kommissionsvorschlag zur Zukunft der Direktzahlungen aber innerhalb einer Spannweite von 500 Euro bis 1000 Euro pro Jahr bewegen. Zumindest in Deutschland erhält die große Mehrzahl der Landwirte höhere Beihilfen und müsste demzufolge namentlich genannt werden. Zahlungen an Betriebe, die von der Regelung profitieren könnten, würden anonymisiert ins Internet gestellt.


Aus der letzten Eurobarometer-Umfrage von 2011 geht hervor, dass sich 62 % der Bürger für die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und nur 22 % dagegen aussprechen.


Persönlichkeits- und Datenschutz bei EU-Beihilfen besser beachten


Gegen eine erneute Veröffentlichung der Empfänger von EU-Agrarbeihilfen im Internet hat sich der Deutsche Bauernverband (DBV) ausgesprochen. Der Verband betont, dass es keiner detaillierten Veröffentlichung von Namen und Ort der Empfänger bedarf. Dem Grundrecht der Europäischen Union zur Achtung des Privatlebens hinsichtlich personenbezogener Daten sei ein hoher Stellenwert einzuräumen. Die von der EU-Kommission angestrebte Transparenz könne durchaus auch durch eine anonyme Darstellung der Empfänger oder auch gegliedert nach entsprechenden Gruppen erreicht werden, heißt es in einer Stellungnahme.


Wichtig erscheine zudem, dass im direkten Zusammenhang mit diesen Veröffentlichungen eine umfassende Erläuterung für die Gewährung der Beihilfen an die Empfänger gegeben wird. Der vom DBV vorgeschlagene Weg ermöglicht es außerdem, dass eine missbräuchliche Verwendung der Daten, wie sie gerade in Deutschland festzustellen war, ausgeschlossen werden kann.


Darüber hinaus sieht der DBV keine Rechtfertigung dafür, die Daten von Empfängern von Mitteln aus dem EGFL und dem ELER umfangreicher und detailgenauer zu veröffentlichen als dies für Beihilfen in anderen Wirtschaftsbereichen vorgesehen ist.


Die EU-Agrarsubventionen offenlegen ist richtig


Dass Agrarkommissar Ciolos dem Wunsch der Menschen in Europa entspricht, meint auch Martin Häusling, Agrarsprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament. Wie wichtig die Veröffentlichung der Daten ist, verdeutlicht er an einem Beispiel: Alleine die Nordmilch AG hatte im Jahre 2009 nach der Online-Auskunft der Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) 51 Mio. Euro erhalten. Diese Information sei heute leider nicht mehr zugänglich. „Insgesamt ist es für die Öffentlichkeit wichtig zu erfahren wie die Mittel eingesetzt werden, ob für Umweltmaßnahmen oder für den Bau großer Mastställe“, so Häusling.




EU-Ministerrat und Europäisches Parlament seien nun aufgefordert, den Wunsch nach Transparenz ernst zu nehmen. (AgE/ad)


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