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Agrarausschuss lehnt Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände ab

Eine sicherlich gute Nachricht für die Landwirtschaft: Der Agrarausschuss hat heute die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände abgelehnt. SPD und Grüne konnten sich dabei nicht gegen die Mehrheit von CDU/CSU und FDP durchsetzen. Enttäuscht zeigte sich der Tierschutzsprecher der SPD, Heinz Paula.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine sicherlich gute Nachricht für die Landwirtschaft: Der Agrarausschuss hat am 5. Juni die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzverbände abgelehnt. SPD und Grüne konnten sich dabei nicht gegen die Mehrheit von CDU/CSU und FDP durchsetzen.


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Zur Begründung heißt es von der FDP, jeder Bürger habe schon heute das Recht, Klage einzureichen, wenn er Verstöße feststellt. Das sollten die Verbände nicht übernehmen. Zwar räumten die Liberalen ein, dass es im Tierschutz Verbesserungsbedarf gebe, aber die Situation erfordere nicht diese Maßnahme. Auch die Union ist dieser Ansicht. Im Tierschutz gebe es bereits eine Unmenge an Regelungen, man nicht noch ausweiten müsse.

 

Enttäuscht zeigte sich dagegen der Tierschutzsprecher der SPD, Heinz Paula. Er ist der Ansicht, nur mit dem Klagerecht für Tierschutzvereine die Einhaltung des Tierschutzgesetzes auch in der Praxis gewährleisten zu können.

 

„Das Verbandsklagerecht bedeutet mehr Mitbestimmung. Es würde anerkannten Tierschutzorganisationen endlich dasselbe Recht zugestehen wie schon lange Umwelt-, Naturschutz- und Verbraucherschutzverbänden. Ein Verbandsklagerecht könnte sicherstellen, dass Verwaltungsentscheide sorgfältiger vorbereitet und die Verbände rechtzeitig in Entscheidungen der Behörden einbezogen werden“, so Paula.

 

Er würde es begrüßen, wenn Tierschutzvereine künftig gegen „Missstände in der Landwirtschaft“ klagen dürften, wie er es nennt. Tatsächlich könnte dies jedoch so aussehen, dass Tierschutzvereine z.B. juristisch gegen behördlich genehmigte Ställe vorgehen und mit ihren Verfahren einen einfachen Stallneubau ad absurdum führen, bis der Betriebsinhaber freiwillig seinen Antrag zurückzieht, sofern dies nicht die Behörde schon erledigt.

 

Mit solch einer Klagewelle rechnet Paula allerdings nach eigenen Worten nicht, weil die Bauern ja künftig von vorherein auf die Einhaltung der Vorgaben achten würden. Dass viele Betriebe ihre Investitionen von vorherein zurückstellen oder der Tierhaltung den Rücken kehren könnten, bedenkt er offenbar nicht. (ad)


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