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Agrarminister wollen an Pauschalierung festhalten

Die Agrarminister von Bund und Ländern erteilen der Aufforderung der EU-Kommission, die derzeit geltende Mehrwertsteuer-Pauschalierung für die Landwirtschaft zu ändern, eine Absage. Sie wollen am Steuersatz von 10,7 Prozent für die Landwirtschaft festhalten. Der Bund soll dazu in Brüssel noch mal vorsprechen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Agrarminister von Bund und Ländern erteilen der Aufforderung der EU-Kommission, die derzeit geltende Mehrwertsteuer-Pauschalierung für die Landwirtschaft zu ändern, eine Absage. Sie wollen am Steuersatz von 10,7 Prozent für die Landwirtschaft festhalten. Der Bund soll dazu in Brüssel noch mal vorsprechen.


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Die Agrarminister von Bund und Ländern haben auf ihrer Agrarministerkonferenz (AMK) Ende vergangener Woche dem Antrag Niedersachsens zur Pauschalierung zugestimmt. Demnach hält Deutschland am Instrument der Pauschalierung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe fest. „Die Pauschalierung ist ein bewährtes Instrument auf den Betrieben", erklärte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Die AMK erteilte damit der Aufforderung der EU-Kommission eine Absage, den Paragraf 24 des Umsatzsteuergesetzes, die sogenannte Pauschalierung, zu ändern. Im Zuge einer Änderung wären auf einzelne Betriebe erhebliche Kosten zugekommen.


Die Europäische Kommission hatte Anfang März dieses Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da die derzeit geltende Mehrwertsteuer-Pauschalierung gegen EU-Recht verstoße. Nach Ansicht der Kommission ist die Pauschalierung als Ausnahme gedacht, ausschließlich kleinere und nicht – wie in Deutschland praktiziert - generell alle Betriebe vom Aufwand der Aufzeichnungen zu verschonen. Zudem führe der angewendete Steuersatz von 10,7 Prozent zu ungerechtfertigten Mehreinnahmen von 200 Mio. €/Jahr für die Landwirte, der Satz dürfe lediglich 9,6 Prozent betragen, hatte die EU-Kommission bemängelt. Ältere Berechnungen der Bundesregierung für 2012-2014 kommen allerdings auf eine Vorsteuerbelastung von 11,6 Prozent, demnach wäre der Satz von 10,7 Prozent sogar noch zu niedrig.


Statt den Regelsteuersatz anzuwenden, dürfen land- und forstwirtschaftliche Betriebe für die von ihnen verkauften Produkte und erbrachten Dienstleistungen nun weiterhin einen Pauschalbetrag in Rechnung stellen (derzeitiger Steuersatz 10,7 Prozent). Damit solle die Verwaltung vereinfacht werden, verdeutlichten die Agrarminister auf der AMK. Im Gegenzug dürften die Landwirte auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Daher würde es sich hier nicht um eine Subvention, sondern um eine echte Verwaltungsvereinfachung handeln, argumentieren die Agrarminister von Bund und Ländern. Der Bund soll das Thema in Brüssel nun mit dieser Argumentation noch einmal vorstellen.

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