Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Kontrollen im Ökobereich weitgehend reglementieren. Dazu hat das Ressort jetzt den Entwurf einer Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Ökolandbaugesetz vorgelegt.
Mit der Verordnung sollen die detaillierten Kriterien für die Zulassung von Kontrollstellen im Ökobereich erstmals auf eine verbindliche und bundeseinheitliche rechtliche Grundlage gestellt werden. Dazu gehört etwa, welche Mindestanforderungen von den Kontrollstellen zu erfüllen sind. Diese Anforderungen beziehen sich beispielsweise auf die Durchführung von Probenahmen, Informationspflichten und Vorgaben für die Qualifikation des Personals.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium begründet die Verordnung mit der Notwendigkeit, den derzeit bestehenden gravierenden Qualitätsunterschieden bei den Ökokontrollen entgegenzuwirken. Ein weiterer Wettbewerb der Kontrollstellen zu Lasten des Kontrollniveaus müsse unterbunden werden. Rechtlich verbindliche Mindeststandards seien dazu besser geeignet als nicht bindende Leitlinien, so das Agrarressort. Dort geht man davon aus, dass der Bundesrat die Vorlage noch vor der diesjährigen Sommerpause beschließen wird. Unterdessen ist aus der Wissenschaft und der Wirtschaft Kritik an dem Vorhaben laut geworden. (AgE)