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Aigner soll vor Gericht zum Dioxinskandal aussagen

Vor dem Amtsgericht Vechta findet derzeit der bundesweit erste Prozess zum Dioxin-Skandal statt. Die Staatsanwaltschaft wirft den Geschäftsführern der Landwirtschaftlichen Bezugsgenossenschaft Damme (LBD) vor, weiterhin Futter verkauft zu haben, obwohl sie schon gewusst haben sollen, dass die Fette des Lieferanten Harles und Jentzsch aus Schleswig-Holstein mit Dioxin belastet waren.

Lesezeit: 2 Minuten

Vor dem Amtsgericht Vechta findet derzeit der bundesweit erste Prozess zum Dioxin-Skandal statt. Die Staatsanwaltschaft wirft den Geschäftsführern der Landwirtschaftlichen Bezugsgenossenschaft Damme (LBD) vor, weiterhin Futter verkauft zu haben, obwohl sie schon gewusst haben sollen, dass die Fette des Lieferanten Harles und Jentzsch aus Schleswig-Holstein mit Dioxin belastet waren.


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Wie die Nordwest-Zeitung schreibt, hat der frühere LBD-Geschäftsführer Dr. Bernard Brak nun am Montag beantragt, dass Bundesagrarministerin Ilse Aigner als Zeugin vernommen werden soll. Wegen eines anstehenden Besuchs der Ministerin beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) in Oldenburg im Januar 2011 habe die Kontrollbehörde wesentliche Informationen zurückgehalten, sagte Rechtsanwalt Axel Dohmann zur Begründung.


Auch den ehemaligen Staatssekretär im Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, Friedrich-Otto Ripke (CDU), möchte Dohmann vor Gericht befragen, um die politische Dimension des Verfahrens und Behördenversagen herauszuarbeiten. Richterin Anette Klausing entschied noch nicht über den Antrag.


Bernard Brak (62) steht gemeinsam mit seinem früheren Vorstandskollegen Karl Tepe (48) vor Gericht. Sie sollen ihren Kunden damals nicht nur Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausgestellt haben, als sie längst von der Dioxin-Belastung des LBD-Futters wussten, sondern auch einer Rückruf-Anordnung des Laves nicht nachgekommen sein.


Wie die Zeitung weiter schreibt, versuchte unterdessen der Verteidiger von Karl Tepe, mit einem Abtrennungsantrag das Verfahren gegen seinen Mandanten von dem gegen Bernard Brake abzukoppeln, um so einen früheren Freispruch zu erwirken. Das lehnte die Richterin ab. Der Prozess wird nun für beide Angeklagten am 6. und 23. Mai fortgesetzt. (ad)


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