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Bundesregierung zögert beim Aktionsprogramm Insektenschutz

Die Bundesregierung findet keinen Konsens zum Insektenschutz. Agrar- und Umweltministerium sind in vielen Details uneins. Am Ende könnte ein offener Handlungsrahmen übrigbleiben.

Lesezeit: 3 Minuten

Das von der Bundesregierung geplante Insektenschutzprogramm verzögert sich. Es befindet sich noch immer in der Abstimmung zwischen den Ministerien, bestätigte das Bundesumweltministerium (BMU) diese Woche. „Wir sind in der Ressortabstimmung. Ich möchte noch im Sommer damit ins Kabinett. Die Bürger erwarten, dass wir handeln“, sagte Umweltministerin Svenja Schulze gegenüber top agrar.

Kein fester Termin für die Verabschiedung

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Schulze hatte im Juni vergangenen Jahres erste unkonkrete Eckpunkte für das Aktionsprogramm Insektenschutz vom Bundeskabinett verabschieden lassen und einen Kabinettsbeschluss für diesen Frühling anvisiert. Nun harkt es bei der Konkretisierung der Maßnahmen. Bislang könne noch nicht von einem festen Kabinettstermin für die Verabschiedung ausgegangen werden, heißt es diese Woche im BMU. Dieser hänge auch von anderen Ministerien ab. Gemeint ist hier wohl das besonders betroffene Agrarministerium.

Konkrete Inhalte noch in der Verhandlungsmasse

Was alles im Aktionsprogramm Insektenschutz geregelt werden soll, darüber schweigt sich die Bundesregierung noch aus. Zurzeit könnten keine Aussagen zu den konkreten Inhalten des Programms, zu einzelnen Maßnahmen, zu Zeithorizonten für die Erreichung der Ziele sowie zur Finanzierung der Maßnahmen getroffen werden, teilt die Bundesregierung im Mai auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit. Bundesumweltministerin Svenja Schulze wollte ursprünglich mit dem Programm Änderungen im Naturschutz-, Pflanzenschutz-, Dünge- und Wasserrecht durchsetzen. Doch das ist auf Grund der vielen Themen, wo sie mit ihrer Kollegin Agrarministerin Julia Klöckner quer liegt, ziemlich unrealistisch.

Glyphosat und Ausgleichsflächen entzweien

Zu erwarten ist, dass das Aktionsprogramm ein Bündel an Handlungsfeldern vorgibt, wo die Bundesregierung etwas tun will. Eine Regelung für Glyphosat und die umstrittenen Ausgleichsflächen bei der Pflanzenschutzmittelzulassung werden vom Aktionsprogramm vermutlich ausgeklammert bleiben. Gleiches gilt für eine zum Beispiel von den Grünen geforderte Stickstoffminderungsstrategie oder konkrete Minderungsziele für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Weniger konfliktreich ist die Kompromissfindung zwischen den Ministerien zum generellen Ansatz für ein Insektenschutzprogramm, zum besseren Monitoring des Insektenbestandes, zur Forschungsförderung, zur Eindämmung von Flächenversiegelung und zur Einschränkung von Lichtquellen in der Nacht.

Mindestanteil nicht produktiver Flächen pro Betrieb anvisiert

Den Insektenschutz will die Bundesregierung auch mit der EU-Agrarförderung umsetzen. Zur EU-Agrarreform ab 2020 will sich die Bundesregierung wie von der EU-Kommission vorgeschlagen für einen Mindestanteil an nicht produktiven Flächen je Betrieb als Förderbedingung einsetzen. Die Festlegung auf einen Mindestprozentsatz bedürfe „noch klärender Diskussionen und der fachlichen Konkretisierung“, heißt es in der Antwort Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen. Umweltverbände fordern bereits einen Anteil von 10 Prozent der Betriebsfläche, der Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes hatte 7 Prozent vorgeschlagen.

Grüne wittern einen "Verschleppungskurs"

Die Grünen kritisieren den Zeitverzug der Regierung. „Obwohl die Vorschläge zum Insektenschutzprogramm seit über einem halben Jahr vorliegen, geht es keinen Zentimeter voran“, sagte der Bundestagsabgeordnete Harald Ebner. Die Bundesregierung habe noch nicht einmal das „Pestizidverbot für Laienanwender“ umgesetzt, kritisierte Ebner weiter. Aus seiner Sicht herrscht in der Bundesregierung ein „Verschleppungskurs“, den er Agrarministerin Julia Klöckner ankreidet. „Bei diesem Arbeitstempo werden die meisten Insekten längst ausgestorben sein, bevor Klöckner die ersten Maßnahmen auf den Weg bringt“, sagte Ebner.

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