Aktueller Stand der EU-Vertragsverletzungsverfahren bei Düngerecht und Mehrwertsteuer
Auf Druck Brüssels hatte das BMEL angekündigt, den heutigen Nährstoffvergleich durch eine Aufzeichnungspflicht über die aufgebrachten Düngermengen ersetzen zu wollen, um auf diese Weise die Einhaltung des ermittelten Düngerbedarfs besser kontrollieren zu können. Zum anderen sind für die nitratbelasteten Gebiete Sondermaßnahmen geplant. Wie der aktuelle Stand?
Mit Blick auf mögliche oder bereits laufende agrarrelevante EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wird es in diesem Monat keine Entscheidungen der Europäischen Kommission geben. Das nächste „Paket“ über den Stand der betreffenden Verfahren ist erst für Anfang April vorgesehen. In der am Donnerstag von der EU-Kommission vorgestellten Liste war ein drohendes Zweitverfahren zur deutschen Düngeverordnung nicht zu finden.
Auch bezüglich der Frage, ob Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgrund der bisher nicht erfolgten Anpassung der Mehrwertsteuerpauschalierung für Landwirte verklagt wird, fand sich in dem Paket keine Information. Die für diesen Monat eigentlich erwartete Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik wegen des aus Brüsseler Sicht unzureichenden Freilandzugangs von Elterntieren in der ökologischen Hühnerhaltung ist ausgeblieben.
Hinsichtlich der Düngeverordnung verwies der Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums gegenüber AGRA-EUROPE darauf, dass die Bundesregierung bereits Ende Januar 2019 über das für Vertragsverletzungsverfahren federführende Bundeswirtschaftsministerium eine offizielle Mitteilung an die EU-Kommission versendet habe. Darin seien die notwendigen Maßnahmen aufgeführt, die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bereits Anfang Februar genannt habe.
Die Ressortchefin hatte seinerzeit unter dem Druck Brüssels unter anderem angekündigt, den bislang geforderten Nährstoffvergleich durch eine Aufzeichnungspflicht über die aufgebrachten Düngermengen ersetzen zu wollen, um auf diese Weise die Einhaltung des ermittelten Düngerbedarfs besser kontrollieren zu können. Zum anderen sind für die nitratbelasteten Gebiete Sondermaßnahmen geplant. Dazu zählen ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen sowie ein Verbot der Herbstdüngung bei Wintergerste und Winterraps.
Diese Inhalte seien in einen Rechtstext einer geänderten Düngeverordnung als Lesefassung an die Europäische Kommission Ende Februar 2019 übermittelt worden, erklärte der Ministeriumssprecher. Der Text sei zuvor zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Bundesumweltressort abgestimmt worden.
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Mit Blick auf mögliche oder bereits laufende agrarrelevante EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wird es in diesem Monat keine Entscheidungen der Europäischen Kommission geben. Das nächste „Paket“ über den Stand der betreffenden Verfahren ist erst für Anfang April vorgesehen. In der am Donnerstag von der EU-Kommission vorgestellten Liste war ein drohendes Zweitverfahren zur deutschen Düngeverordnung nicht zu finden.
Auch bezüglich der Frage, ob Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgrund der bisher nicht erfolgten Anpassung der Mehrwertsteuerpauschalierung für Landwirte verklagt wird, fand sich in dem Paket keine Information. Die für diesen Monat eigentlich erwartete Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik wegen des aus Brüsseler Sicht unzureichenden Freilandzugangs von Elterntieren in der ökologischen Hühnerhaltung ist ausgeblieben.
Hinsichtlich der Düngeverordnung verwies der Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums gegenüber AGRA-EUROPE darauf, dass die Bundesregierung bereits Ende Januar 2019 über das für Vertragsverletzungsverfahren federführende Bundeswirtschaftsministerium eine offizielle Mitteilung an die EU-Kommission versendet habe. Darin seien die notwendigen Maßnahmen aufgeführt, die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bereits Anfang Februar genannt habe.
Die Ressortchefin hatte seinerzeit unter dem Druck Brüssels unter anderem angekündigt, den bislang geforderten Nährstoffvergleich durch eine Aufzeichnungspflicht über die aufgebrachten Düngermengen ersetzen zu wollen, um auf diese Weise die Einhaltung des ermittelten Düngerbedarfs besser kontrollieren zu können. Zum anderen sind für die nitratbelasteten Gebiete Sondermaßnahmen geplant. Dazu zählen ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen sowie ein Verbot der Herbstdüngung bei Wintergerste und Winterraps.
Diese Inhalte seien in einen Rechtstext einer geänderten Düngeverordnung als Lesefassung an die Europäische Kommission Ende Februar 2019 übermittelt worden, erklärte der Ministeriumssprecher. Der Text sei zuvor zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Bundesumweltressort abgestimmt worden.