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Amtschefkonferenz fordert Planungs- und Rechtssicherheit für Tierhalter

Es besteht die Gefahr, dass sich Tierhaltungsstrukturen sowohl in der Landwirtschaft als auch in den vor- und nachgelagerten Bereichen auflösen.

Lesezeit: 2 Minuten

Rechts- und Planungssicherheit für die Tierhalter in Deutschland fordern die Amtschefs der Agrarressorts der Länder. Bei anhaltender Unsicherheit insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen unterblieben notwendige Investitionen, heißt es in einem Beschluss der Amtschefkonferenz (ACK), die vergangene Woche in Berlin stattgefunden hat.

Es bestehe die Gefahr, dass sich Tierhaltungsstrukturen sowohl in der Landwirtschaft als auch in den vor- und nachgelagerten Bereichen auflösten. Die Tierhalter seien bei umwelt- und tierwohlbedingten Anpassungsprozessen zu unterstützen. Dies gelte insbesondere für den notwendigen Umbau bestehender Ställe.

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Handlungsbedarf bestehe hinsichtlich bau- und immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren, der Unterstützung von Investitionen über die einzelbetriebliche Förderung sowie begleitender Forschungsaktivitäten. Konkret sprechen sich die Amtschefs dafür aus, Genehmigungsverfahren für den Bau von Tierwohlställen zu vereinfachen.

Eine Ausnahmeregelung müsse es für Emissionen geben, die bei Umsetzung der im Rahmen des geplanten staatlichen Tierwohllabels geforderten Auslaufhaltung sowie beim Einsatz von Offenställen anfallen. Diese Emissionen seien im Zuge der anstehenden Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zu privilegieren. Zudem plädiert die Amtschefkonferenz dafür, die Fördermöglichkeiten für Landwirte, die in mehr Tierwohl investieren, in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) weiter zu verbessern.

Notwendig sei ein neuer Fördergrundsatz zur Unterstützung der Tierhalter bei der Anpassung der Haltungsverfahren an höhere Anforderungen in den Bereichen Tierwohl und Umweltschutz. Der Fördergrundsatz müsse insbesondere der Tatsache gerecht werden, dass die Wirtschaftlichkeit von Investitionen zur Anpassung der Haltungsverfahren einzelbetrieblich vielfach nicht erbracht werden könne.

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