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Kein "weiter so" mehr möglich

Ausgleichszahlungen für Grünlandlebensräume und Wertgrünland neu geregelt

Teilnehmende Landwirte in Schleswig-Holstein erhalten ab jetzt für fünf Jahre Ausgleichszahlungen von 275 bis 450 Euro/ha und Jahr. Auch Bayern weitet die Förderung von Biodiversitätsmaßnahmen aus.

Lesezeit: 2 Minuten

In Schleswig-Holstein gilt ab sofort die neue Richtlinie über die Gewährung von Ausgleichszahlungen für Grünlandlebensräume und Wertgrünland. Die Förderung des Wertgrünlandes erfolgt im Rahmen des freiwilligen Vertragsnaturschutzes durch das Angebot der zwei neuen Vertragsmuster „Wertgrünland“ und „Grünlandlebensräume“ in jeweils zwei Varianten.

Für Ertragseinbußen erhalten teilnehmende Landwirte Ausgleichszahlungen in Höhe von 275 Euro bis 450 Euro je Hektar Vertragsfläche und Jahr. Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre und beginnt ab dem 1. Januar 2020. Anträge können laut Agrarressort bis zum 1. Oktober bei der Landgesellschaft Schleswig-Holstein eingereicht werden.

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Staatssekretärin Dr. Dorit Kuhnt erwartet, dass die Bauern das auf Freiwilligkeit beruhende Förderangebot auch annehmen, denn die Grünlandfläche im nördlichsten Bundesland sei seit 1950 um 34 % zurückgegangen. Der Anteil an blütenreichen Wertgrünland umfasse nur 5,9 % des Dauergrünlandes in Schleswig-Holstein. Rund 14 800 ha zählten zum arten- und strukturreichen Dauergrünland, das seit 2016 als Biotop gesetzlich geschützt sei.

Kein „Weiter so“ in Niedersachsen und Bayern

Derweil zeigte sich Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast mit Blick auf den Klimawandel und die biologische Vielfalt bei einem Besuch eines Demonstrationsbetriebes des Projekts „Für Ressourcen, Agrarwirtschaft & Naturschutz mit Zukunft“ (F.R.A.N.Z.) der Umweltstiftung Michael Otto und des Deutschen Bauernverbandes (DBV) überzeugt davon, dass es ein „Weiter so“ nicht geben kann. Daher habe ihr Ressort die „Niedersächsische Ackerbaustrategie“ auf den Weg gebracht.

Unterdessen können Landwirte in Bayern, die Struktur- und Landschaftselemente für Insekten und kleine Tiere anlegen, ab sofort - auch außerhalb von Flurneuordnungen - gefördert werden. Laut Angaben von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber wurde das Förderspektrum unter dem Motto „FlurNatur“ entsprechend erweitert.

Ziel sei es, für mehr Ressourcenschutz und biologische Vielfalt im ländlichen Raum zu sorgen. „Hecken und Feldgehölze leisten einen unverzichtbaren Beitrag für eine vielfältige Biodiversität. Sie haben zudem eine wichtige und prägende Funktion für das Landschaftsbild“, betonte die CSU-Politikerin. Sie erklärte, dass die ländliche Entwicklung seit Jahrzehnten zur Flurbereinigung und zum Aufbau von Biotopverbundsystemen beitrage. So seien allein in den vergangenen 20 Jahren mehr als 10 000 ha naturnahe Lebensräume geschaffen worden.

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