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Backhaus: "Biber nagt an den Nerven der Landwirte"

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat letzte Woche über einen Antrag der Regierungsparteien CDU und SPD zum Schutzstatus des Bibers in Deutschland und Möglichkeiten für einen praxistauglichen Umgang debattiert. Dazu stellt Umweltminister Till Backhaus fest, dass es an der Zeit ist, den Biberschutz zu überdenken.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat letzte Woche über einen Antrag der Regierungsparteien CDU und SPD zum Schutzstatus des Bibers in Deutschland und Möglichkeiten für einen praxistauglichen Umgang debattiert.


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Dazu stellt Umweltminister Dr. Till Backhaus fest: „Wer regelmäßig in die Zeitung schaut, der kommt am Biber nicht mehr vorbei. Vielerorts nagt er nicht nur an Bäumen, sondern auch an den Nerven von Landwirten und Bürgern. Mitunter unterhöhlt er Bahnanlagen und Deiche oder überstaut land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen.“


Mittlerweile hätten sich die Bestände erholt. Schätzungen des landesweiten Bibermonitorings gingen von rund 2.300 Tieren in MV aus. Die Hälfte von ihnen sei ’im Einzugsgebiet der Peene sowie in den Gewässern auf und um Usedom heimisch, ein Viertel in den Revieren an der Warnow beheimatet.


„Wenn uns der Blick auf die Geschichte des Bibers eines gelehrt hat, dann, dass wir auf aktuelle Bestandsentwicklungen und die damit verbundenen Konflikte reagieren müssen. Dazu gehört auch, Schäden an Verkehrs- und Hochwasserschutzanlagen, die zunehmend durch den Biber verursacht werden, ernst zu nehmen“, so Dr. Backhaus.


Das Land unterstütze im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten bereits Maßnahmen, um durch den Biber verursachte Schäden einzudämmen. So können durch die erste Änderung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern (EPLR MV) in der aktuellen Förderperiode bis 2020 auch Präventionsmaßnahmen bezuschusst werden. Im Falle des Bibers seien das zum Beispiel der Einbau von Dammdrainagen (sogenannte Bibertäuscher), Gehölzummantelungen oder Anstriche mit Verbissschutzmitteln, die die Nageaktivität des Tieres reduzieren.


„Um den auftretenden Konflikten zwischen Mensch und Biber noch besser begegnen zu können, ist es aber ebenso erforderlich, dass die regional zuständigen Akteure noch enger zusammenarbeiten“, betonte Dr. Backhaus. Gemeint seien insbesondere die unterhaltungspflichtigen Wasser- und Bodenverbände, die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt und die unteren Naturschutzbehörden.


Der Minister wies darauf hin, dass bereits im vergangenen Jahr in jeder zuständigen Naturschutzverwaltung Biber-Ansprechpartner benannt worden seien. Auch hätten erweiterte Fortbildungen mit dem Ziel stattgefunden, beratende Tätigkeiten weiter auszubauen. Seit 2015 gebe es etwa 30 geschulte Biberberater im Land, die vor Ort Konflikte einschätzen und Lösungsmöglichkeiten vorschlagen. Auch könnten schon jetzt Biber entnommen oder deren Lebensstätten aufgelöst werden, insbesondere „sofern Gefahr für Leib und Leben besteht und andere Maßnahmen nicht greifen“. So erfolgte dies im Falle des Elbhochwassers, um Hochwasserschutzdeiche vor der Grabetätigkeit durch den Biber zu schützen.“


Aus einer allgemeinen Ausnahmeverordnung, wie sie in Brandenburg und Bayern bestehe, ergebe sich laut Dr. Backhaus gegenüber den aktuell in MV durchgeführten Prüfungen und Genehmigungen von Maßnahmen jedoch „kein spürbarer Mehrwert“. So gelte die Verordnung beispielsweise nicht innerhalb bestimmter Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Nationalparks oder NATURA 2000-Gebiete) und auch nicht ganzjährig.


Auch mache die Verordnung konkrete Einzelfallbefassungen nicht entbehrlich, da diese im Bundesnaturschutzgesetz festgeschrieben sind. Der Minister fasste daher zusammen: „Ein Blick auf die verschiedenen Rechtsprechungen zeigt, dass die Anforderungen an eine vielbeschworene Ausnahmeregelegung hoch sind, der Nutzen hingegen gering.“ Eine weitere Ausnahmeregelung würde den bestehenden Flickenteppich auf Ebene der Länder nur weiter verkomplizieren, nicht aber zur Verbesserung der Situation beitragen.


„Ich plädiere daher dafür, den bestehenden Schutzstatus des Bibers auf Bundesebene neu zu evaluieren und auf Grundlage der Ergebnisse nationale Vorschriften anzupassen. Nur so können wir langfristig zu einem praxistauglichen Umgang bei der Abwehr von Gefahren und Schäden kommen, ohne den Bestand des Bibers aufs Spiel zu setzen.“

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