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Baden-Württembergs Jagdrecht eine „gute Chance“

Baden-Württembergs Landesbeauftragte für den Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, sieht in dem Anfang April von der Stuttgarter Landesregierung vorgelegten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz eine „gute Chance“, zu einem modernen und zeitgemäßen Verständnis von Jagd zu kommen.

Lesezeit: 2 Minuten

Baden-Württembergs Landesbeauftragte für den Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, sieht in dem Anfang April von der Stuttgarter Landesregierung vorgelegten Jagd- und Wildtiermanagementgesetz eine „gute Chance“, zu einem modernen und zeitgemäßen Verständnis von Jagd zu kommen.


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Der Entwurf befördere eine wissensbasierte, selbstreflektierte Jagdausübung unter Berücksichtigung herausragender gesellschaftlicher Wertvorstellungen wie den Tier- und Naturschutz, erklärte Jäger. Sie unterstützt deshalb „ausdrücklich“ die Forderungen von verschiedenen Natur- und Tierschutzverbänden, die diese zuvor in Stuttgart präsentiert hatten.


Die baden-württembergischen Landesverbände des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), des Ökologischen Jagdverbandes und des Landestierschutzverbandes begrüßten das neue Landesjagd- und Wildtiermanagementgesetz und erläuterten in einer gemeinsamen Stellungnahme ihre Kernforderungen zu dem Entwurf. „Viele Punkte konnten wir nur mit Bauchschmerzen mittragen, aber wir sehen den Entwurf als einen Kompromiss an, der im Vergleich zum alten Gesetz viele Verbesserungen beinhaltet“, erklärten die Verbände.


Auf deutliche Kritik war der vorgelegte Entwurf hingegen beim Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV), beim Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV), beim Landesjagdverband, beim Grundbesitzerverband, beim Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer sowie der Forstkammer gestoßen; sie lehnen den Entwurf in der aktuellen Form ab.


Lob für den Wildtierbericht


Die Landestierschutzbeauftragte kritisierte, dass in dem derzeit vorliegenden Gesetzentwurf die beiden Staatsziele Umwelt- und Tierschutz zwar erstmals berücksichtigt seien, aber in einigen Punkten nicht konsequent genug zum Tragen kämen. Dabei seien gerade Staatsziele ein Auftrag an den Gesetzgeber, die Rechtssetzung an diesen Zielen auszurichten.


„An vielen Stellen werden mit dem Entwurf des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes Schritte in die richtige Richtung gegangen, wie zum Beispiel beim Verbot der Totschlagfallen. Aber leider werden gleichzeitig mit Ausnahmemöglichkeiten wieder halbe Schritte rückwärts gemacht“, so die Tierschutzbeauftragte.


„Große Hoffnung“ setzt sie in den geplanten Wildtierbericht, der im Zuge des Wildtiermanagements alle drei Jahre erstellt werden soll. Dieser biete eine fachliche Grundlage für alle künftigen Diskussionen, auch für mögliche Korrekturen bei der Zuordnung von Tierarten zu den sogenannten Schalen. Jäger zeigte sich überzeugt, dass der Wildtierbericht mittelfristig die Möglichkeit eröffnen werde, über die Eignung der Jagd zur Regulierung von Wildtierpopulationen nicht nur zu spekulieren, sondern diese Frage fachlich fundiert zu bewerten und bei der Weiterentwicklung der Jagd zu berücksichtigen.

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