Die Liberalen im baden-württembergischen Landtag haben ihre Kritik an den Plänen der grün-schwarzen Landesregierung zur Änderung des Naturschutzgesetzes erneuert. Bei der zweiten Beratung des Novellierungsentwurfs warnte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück, davor, „mit falschen Regelungen wichtige Grundlagen zu schädigen“.
Insbesondere die Einführung eines uneingeschränkten naturschutzfachlichen Vorkaufsrechts beim Verkauf einzelner landwirtschaftlicher Flächen bringe die Gefahr mit sich, dass ein Flickenteppich mit einzelnen herausgelösten Naturschutzflächen entstehe. Artenreiche Kulturlandschaften benötigten aber zusammenhängende Flächen.
Als „höchst problematisch“ wertete Glück außerdem die vorgesehene Aufnahme weiterer Pflanzengemeinschaften in die Liste gesetzlich geschützter Biotope. Wer das Niveau hier immer anspruchsvoller mache, müsse sich nicht wundern, wenn die Einrichtung freiwilliger Biotope im Rahmen des Vertragsnaturschutzes nicht mehr stattfinde.
Der Sprecher für Mittelstand und Handwerk der FDP/DVP-Fraktion, Prof. Erik Schweickert, bezog sich auf die Abschnitte der Gesetzesnovelle, in denen es um die geplante Harmonisierung des Mindestentgeltes nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz mit den Vorgaben des Mindestlohngesetz des Bundes geht. Das Landestarif treue- und Mindestlohngesetz müsse abgeschafft werden, unterstrich Schweickert. Es bestehe nämlich parallel zur Regelung auf Bundesebene und überziehe die Betriebe mit zusätzlicher Bürokratie.
Bereits in der ersten Beratung des Gesetzesentwurfs hatte die Fraktion die geplante Einführung eines uneingeschränkten naturschutzfachlichen Vorkaufsrechts beim Verkauf einzelner landwirtschaftlicher Flächen kritisiert. Lob gab es indes für das Vorhaben von Grün-Schwarz, die naturschutzrechtliche Genehmigungspflicht für Werbeanlagen landwirtschaftlicher Betriebe zu entbürokratisieren. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung