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Bayern: Biberbestand bis 15. März regulieren

Bayern ist in Deutschland das Bundesland mit den meisten Bibern. Da die vorhandenen Möglichkeiten zur Bestandsregulierung aber vor Ort nicht genutzt werden, sind die Biberschäden in der Land- Forst und Teichwirtschaft nach wie vor hoch, informiert der Bayerische Bauernverband.

Lesezeit: 3 Minuten

Bayern ist in Deutschland das Bundesland mit den meisten Bibern. Da die vorhandenen Möglichkeiten zur Bestandsregulierung aber vor Ort nicht genutzt werden, sind die Biberschäden in der Land- Forst und Teichwirtschaft nach wie vor hoch, informiert der Bayerische Bauernverband.


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Laut dem BBV wächst die Biberpopulation stetig und so habe sich der Nager inzwischen in Bayern nahezu flächendeckend ausgebreitet. Die Art ist nicht mehr vom Aussterben bedroht. Das Bayerische Bibermanagement sei dabei mit seinen vier Säulen Information, Prävention, Entnahme und Schadensausgleich richtungsweisend in Deutschland.



Die Antwort auf eine schriftliche Anfrage der SPD im Landtag bestätigt nach BBV-Angaben jedoch die jahrelange Kritik des Bauernverbandes: Der Biberbestand in Bayern wird immer noch zu wenig reguliert. Zwar ist die Zahl der Entnahmen in den letzten Jahren angestiegen, dennoch wächst die Biberpopulation weiter.



Der Biber siedelt sich in immer mehr konfliktträchtigen Lebensräumen – wie zum Beispiel kleinen Gräben und Teichanlagen – an. So wurden in den Jahren 2013 bis 2015 in mehr als der Hälfte der bayerischen Landkreise sowie in den kreisfreien Städten Biber gar nicht oder nur unzureichend entnommen. Dabei lässt das Bibermanagement in schadensgeneigten Bereichen eine Entnahme zwischen 1. September bis 15. März ausdrücklich zu, um „erhebliche Schäden“ für Grundeigentümer und Bewirtschafter zu verhindern, so der Verband weiter.



Die unteren Naturschutzbehörden würden den Begriff „erheblichen Schaden“ jedoch meist derart eng auslegen, dass dafür erst die Existenz eines Betriebes gefährdet sein müsste. Aus Sicht des Bauernverbandes bedeutet „erheblich“ letztlich nur „mehr als nur geringfügig“. Auch die FFH-Richtlinie lässt Ausnahmen vom strengen Schutzstatus des Bibers bei ernsten Schäden insbesondere an Kulturpflanzen und in der Tierhaltung sowie an Wäldern, Fischgründen und Gewässern sowie an sonstigen Formen von Eigentum zu.



Zudem sei eine Bestandsregulierung aufgrund der öffentlichen Sicherheit möglich. Doch auch diese Option wird nach Kenntnis der BBV von unteren Naturschutzbehörden wegen teils überzogen strenger Handhabung selten genutzt. Der Bayerische Bauernverband hat sich deshalb bereits mehrmals an das bayerische Umweltministerium gewandt. Die unteren Naturschutzbehörden müssen endlich angewiesen werden, die Möglichkeiten der Bestandsregulierung auch tatsächlich zu nutzen. Stattdessen werden jedoch die gemeldeten Schäden kleingeredet oder es wird Betroffenen gar von einer Schadensmeldung abgeraten.



Der Bauernverband setzt sich dafür ein, dass der bayerische Biberfonds mit ausreichend Geld ausgestattet wird und dass endlich auch der komplette, also der tatsächlich entstandene Schaden ausgeglichen werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass Betroffene ihre Schäden melden. Auch sollten sich Betroffene keine fadenscheinigen Argumente wie Mitverschulden aufgrund von zum Beispiel Bodenverdichtungen gefallen lassen.

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