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Bayern: Neue Runde in der Biberdiskussion

Auf 20.000 Tiere wird mittlerweile den Biberbestand in Bayern geschätzt, manche gehen sogar von 25.000 Tieren aus – Tendenz stark steigend. Da die Jagd auf die Nagetiere verboten ist und keine natürlichen Feinde vorliegen, vermehrt und verbreitet sich der Biber rasant. Die Schäden sind enorm.

Lesezeit: 3 Minuten

Auf 20.000 Tiere wird mittlerweile den Biberbestand in Bayern geschätzt, manche gehen sogar von 25.000 Tieren aus – Tendenz stark steigend. Da die Jagd auf die Nagetiere verboten ist und keine natürlichen Feinde vorliegen, vermehrt und verbreitet sich der Biber rasant. Der besondere Schutzstatus des Bibers schließt grundsätzlich die Bejagung nur mit den geringsten Ausnahmen aus.


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„Umso dringender müssen wir uns auch zur Bekämpfung der Ursachen dieser Problematik etwas einfallen lassen“, so Johann Häusler, Landtagsabgeordnete der Freien Wähler. Der Biberbacher fordert daher zwingend neue Regelungen für die landschaftsverträgliche Anpassung des Biberbestandes. Bereits vor einem halben Jahr wandte er sich mit einem Antrag an den Landwirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtag, wo er aber mit den Stimmen der CSU abgelehnt wurde.

 

Umso verwunderter nahm Häusler nun zur Kenntnis, dass die regierende Partei nun die Richtung zu ändern scheint: „Bei einem Treffen zwischen Umweltministerin Ulrike Scharf, betroffenen Landwirten und Spitzenmännern des BBV war auch mein Ausschusskollege Anton Kreitmair, oberbayerischer BBV-Bezirkspräsident, anwesend. Er stimmte damals im Landwirtschaftsausschuss gegen meinen Antrag und plädiert jetzt für Allgemeinverfügungen. Das bestätigt mich in meiner Arbeit und zeigt, dass ich schon damals den richtigen Riecher hatte. Natürlich würde ich es befürworten, wenn sich die Angelegenheit nun doch noch zum Positiven wendet“, kommentiert Häusler die Forderung des BBV nach einer Bestandsregulierung.

 

Da das Nagetier gemäß der FFH-Richtlinien geschützt ist, soll nach Meinung von Häusler die Regelung über die Allgemeinverfügungen ähnlich wie beim Kormoran greifen. Dann würde nicht mehr jedes einzelne Landratsamt über den Abschuss der Nagetiere im jeweiligen Landkreis entscheiden, sondern es gäbe bayernweit einheitliche Maßnahmen.


Auch in Österreich wurde vor einiger Zeit schon das Gesetz geändert und der Biber in das Jagdrecht aufgenommen, um im Voraus bereits hohe Schadensfälle vermeiden zu können. „Wenn wir alles so belassen wie bisher, werden wir mit massiven Veränderungen unserer Landschaft zu kämpfen haben“, betont Häusler. Er sei davon überzeugt, dass in Zukunft vermehrt die Kommunen die Leidtragenden seien, da mit Ausbreitung des Biberbestands immer mehr Kläranlagen, Triebwerkskanäle oder Hochwasserschutzanlagen betroffen sein würden.


Für diese Schäden komme aber der Biberfonds genauso wenig auf wie für private Gartenbesitzer, deren Bäume niedergefällt oder Fischteiche abgelassen werden. Der Landtagsabgeordnete schätzt die Summe der Schäden mittlerweile auf weit mehr als die offiziell angegebenen 700.000 Euro. Über den Nachtragshaushalt will er daher eine Aufstockung des Entschädigungstopfes auf 1 Millionen Euro beantragen.

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