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BfR verteidigt sich gegen Kritik an Glyphosat Bewertung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beteuert, bei der Bewertung des Wirkstoffes Glyphosat transparent gearbeitet zu haben. Die an die Behörde gerichtete Kritik, sie würde Risiken übersehen, weist das BfR zurück. Mitte November gibt es einen Vorentscheid zur weiteren Zulassung von Glyphosat.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beteuert, bei der Bewertung des Wirkstoffes Glyphosat transparent gearbeitet zu haben. Die an die Behörde gerichtete Kritik, sie würde Risiken übersehen, weist das BfR zurück. Mitte November gibt es einen Vorentscheid zur weiteren Zulassung von Glyphosat.


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Das BfR habe alle zugänglichen Daten ausgewertet und über deren Bewertung sowie über die Weitergabe der wissenschaftlichen Einschätzung an die EU-Behörden informiert, erläutert das BfR gegenüber top agrar. Das MDR-Nachrichtenmagazin FAKT und die Süddeutsche Zeitung werfen dem BfR in dieser Woche vor, Ergebnisse verschleiern zu wollen. Konkret geht es um einen Zusatzbericht, den das BfR als Antwort auf die im Sommer veröffentlichte Monographie der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) geschrieben hat. Die IARC hatte darin Glyphosat als „wahrscheinlich krebserzeugend“ für den Menschen eingestuft.


Der Zusatzbericht des BfR dazu ist allerdings nicht veröffentlicht worden. Darauf zielen der MDR und die Süddeutsche Zeitung ab. Das BfR sieht das anders. Da das Verfahren derzeit nicht mehr beim BfR liege, sondern an die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) zur Prüfung weitergeleitet worden sei, hätte die Behörde den Zusatz nicht veröffentlicht, erläutert das BfR seine Entscheidung. In einer öffentlich zugänglichen Mitteilung von Anfang September über den Versand des Berichtes schreibt das BfR: „Zum Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses auf europäischer Ebene sind die Berichtsunterlagen vor Abschluss des Verfahrens nicht öffentlich zugänglich“.


Zusatzbericht zeigt zwei verschiedene Ansätze


Das MDR Nachrichtenmagazin FAKT hat den 94-seitigen englischsprachigen Zusatzbericht des BfR und die sechsseitige deutsche Zusammenfassung jetzt zum Download auf seine Internetseite gestellt. Die Reporter greifen das BfR mit Passagen an, nach denen die deutsche Behörde der IARC in seinen Aussagen zur krebserzeugenden Wirkung von Glyphosat in Ratten- und Mäusestudien doch Recht gibt. Gleichzeitig beteuert das BfR auch nach der Prüfung der IARC Studie sein ursprüngliches Urteil. Das BfR komme zu dem Schluss, dass kein Krebsrisiko hinsichtlich der beabsichtigten Nutzung von Glyphosat als Herbizid bestehe. Folglich erscheine nach den vom BfR angewandten Methoden auch keine Einstufung als krebserzeugend, heißt es.


Der nun öffentliche Zusatzbericht des BfR hinsichtlich der IARC-Aussagen zeigt erneut, dass es sich im Streit um Glyphosat um verschiedene wissenschaftliche Ansätze handelt. Während die IARC untersucht hat, ob es ein Risiko gibt, dass Glyphosat Krebs erzeugen kann. Hat das BfR eher bewertet, wie groß dieses Risiko ist. Somit unterscheiden sich die Studien vereinfacht gesagt darin, ob es im Zusammenhang mit dem Wirkstoff Glyphosat überhaupt zu einer Erhöhung des Krebsrisikos kommen könnte (IARC) und wie groß die Chancen stehen, dass es dazu kommt (BfR).


Diskussion um Fleisch anschaulicher


Die Diskussion um die neue IARC Studie zum Zusammenhang vom Krebsrisiko und Fleischverzehr könnte dem BfR in seiner Argumentation helfen. Das beobachtet zumindest das BfR in dieser Woche. Der Sachverhalt beim Fleisch macht für Laien anschaulicher, wo wissenschaftliche Unterschiede bei der Bewertung von Krebsrisiken liegen können.


Vorlage für Entscheidung kommt im November


Für Mitte November ist die Stellungnahme der Efsa zur BfR Bewertung angekündigt. Bereits in der vergangenen Woche hatten die beteiligten Experten der EU-Mitgliedsstaaten der Bewertungsarbeit des BfR und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen eine hohe wissenschaftliche Qualität bescheinigt. Die nun noch ausstehende Stellungnahme der Efsa wird die Grundlage für den dann folgenden politischen Prozess, der über die weitere Zulassung von Glyphosat in der EU entscheidet, sein.

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