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Biberschäden in Bayern nehmen zu

Der Biber hat sich in weiten Teilen Bayerns wieder angesiedelt. Die Population ist Experten zufolge inzwischen auf über 20.000 Tieren angewachsen. Vielerorts richtet der Biber Schäden an. Das zeigt sich auch an den aktuellen Zahlen aus dem Umweltminsiterium.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Biber hat sich in weiten Teilen Bayerns wieder angesiedelt. Die Population ist Experten zufolge inzwischen auf über 20.000 Tieren angewachsen. Vielerorts richtet der Biber Schäden an. Das zeigt sich auch an den aktuellen Zahlen aus dem Umweltminsiterium.


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Demnach haben bayerische Land-, Forst- und Teichwirte im vergangenen Jahr Schäden in Höhe von insgesamt 610.128 Euro gemeldet, die durch den Biber entstanden sind. Das ist im Vergleich zu 2015 mit insgesamt 556.781 Euro eine deutliche Zunahme.


Der Biber hinterlässt vielerorts Schäden in Mais- und Getreidebeständen. Er sorgt für überschwemmte Acker- und Wiesenflächen. Immer wieder brechen Traktoren ein, weil der Biber Wiesen, Äcker und Wege unterhöhlt. Bayernweit stehen aber nur 450.000 Euro zum Schadensausgleich zur Verfügung. Somit können aus diesem „Biberfonds“ nur 74 Prozent der Schäden beglichen werden. Um betroffene Grundeigentümer und Landwirte nicht mit den Schäden alleine zu lassen, fordert der Bayerische Bauernverband eine Aufstockung der Mittel zur Schadensregulierung.



„Der Biber wurde erfolgreich wieder angesiedelt. Die Landwirtschaft steht zur Biodiversität und will sie auch erhalten“, sagt Bauernpräsident Walter Heidl. Nach Ansicht der Bauern müsse jedoch der strenge Schutzstatus des Bibers nach der erfolgreichen Wiederansiedlung überdacht werden. „Wo die Bestände zu groß werden, muss regulierend eingegriffen werden“, fordert Heidl. Daher sei die konsequente Umsetzung des bayerischen Bibermanagements dringend notwendig.


In Problem behafteten Gebieten, insbesondere an kleineren Gewässern, müsse der Biber besser und unbürokratischer reguliert werden können. Zudem sollten die Möglichkeiten des Bibermanagements auch für Schutzgebiete erweitert werden. „Auch der Naturschutz sollte ein Interesse daran haben. Denn wo der Biber überhandnimmt, kann auch der übrige Artenschutz unter dem Biber leiden“, sagte Heidl. Können zum Beispiel Vertragsnaturschutzflächen nicht gemäß den Vorgaben gemäht werden, weil sie zu nass oder unterhöhlt seien, könne dies auch den Lebensraum anderer geschützter Arten, wie zum Beispiel Brachvogel oder Kiebitz, gefährden.


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