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BLHV gegen die Wiederansiedlung von Luchs und Wolf

Der Verbandssauschusses des BLHV hat kürzlich seine „Positionierung zu Luchs und Wolf“ einstimmig verabschiedet. Der badische Bauernverband spricht sich dagegen aus, dass Luchse und Wölfe wieder in Baden heimisch werden. Die Landwirte könnten ihr Vieh nicht ausreichend gegen diese Gefahr schützen, hieß es.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Verbandssauschusses des BLHV hat kürzlich seine „Positionierung zu Luchs und Wolf“ einstimmig verabschiedet. Der badische Bauernverband spricht sich dagegen aus, dass Luchse und Wölfe wieder in Baden heimisch werden. Die Landwirte könnten ihr Vieh nicht ausreichend gegen diese Gefahr schützen, hieß es.


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Wolf- und luchssichere Zäune könnten sich die badischen Bauern nicht leisten, stellt der BLHV in seiner Position fest. Ohne einen solchen Zaun erhielten sie jedoch vermutlich keine Entschädigung, wenn Wolf oder Luchs Nutztiere töteten. Zudem böten auch diese Zäune keine absolute Sicherheit. So könnte bei einem Wolfsangriff die Herde ausbrechen und auf Straßen Leben und Gesundheit der Autofahrer gefährden, mit strafrechtlichen Konsequenzen für den Tierhalter.


Als wolfsdicht gilt ein Zaun, wenn er mindestens 90 cm hoch ist und gegen Untergrabung gesichert wurde. Solche Zäune seien in den Steillagen des Schwarzwaldes technisch und wirtschaftlich nicht machbar, erklärt der BLHV in seiner Position. Auch sei die Anschaffung einer ausreichenden Anzahl von Herdenschutzhunden weder möglich noch seien die damit verbundenen Kosten bei sinkenden Erzeugerpreisen für die Tierhalter zumutbar.


Luchs und Wolf sind nach dem Europäischen Artenschutzrecht streng geschützte Arten. Wenn zum Beispiel ein Luchs in einem Bauernwald seine Jungen großzieht und der Bauer braucht einen neuen Waldweg, dann muss er aus seinem Geldbeutel ein Sachverständigengutachten bezahlen und nachweisen, dass der Wegebau keine negativen Auswirkungen auf den Luchs haben wird. Gelingt dies nicht, wird dem Waldbesitzer der notwendige Wegebau untersagt.


Grundvoraussetzung für eine Wiederansiedlung des Luchses sei deshalb garantierte Rechtssicherheit, dass daraus keinen neuen Auflagen und Verbote für die Bauern folgten. Der BLHV fordert, dass aus Respekt gegenüber dem Eigentum die Wiederansiedlung des Luchses nur mit Zustimmung der Grundeigentümer erfolgen darf.


Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband e.V. fordert deshalb von Politik und Gesellschaft, von einer Willkommenskultur für Wölfe Abstand zu nehmen, die Sorgen der betroffenen Landwirte ernst zu nehmen und bei wiederholten Angriffen von Wölfen auf Nutztierherden unbürokratisch die Entnahme dieser Wölfe aus der Natur zu erlauben.

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