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BLL begrüßt Überarbeitung der Rechtsgrundlage für neuartige Lebensmittel

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) hat die Mitte November endgültig verabschiedete Reform der Verordnung über neuartige Lebensmittel begrüßt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) hat die Mitte November endgültig verabschiedete Reform der Verordnung über neuartige Lebensmittel begrüßt. „Nach acht Jahren der Beratung hat sich der europäische Gesetzgeber endlich darauf geeinigt, dass innovative und sichere Lebensmittel dem Verbraucher schneller zugänglich gemacht werden können“, erklärte BLL-Geschäftsführer Peter Loosen in Berlin.


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Verfahrensdauern von durchschnittlich mehr als drei Jahren und unnötiger bürokratischer Aufwand hätten die bisherigen Regelungen zum Innovations- und Wachstumshemmnis gemacht. Die überarbeitete Verordnung stehe aber nicht nur für eine Verkürzung der Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel. Vorgesehen sei auch ein vereinfachtes Verfahren für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern, wenn diese seit mindestens 25 Jahren als Bestandteil der üblichen Ernährung verzehrt würden.


„Nun müssen Erzeugnisse wie Nüsse oder Fruchtsäfte, die in anderen Teilen der Welt zum festen Speiseplan dazugehören, in der EU nicht mehr extra als neuartige Lebensmittel zugelassen werden“, stellte Loosen fest. Auch würden alle bislang und zukünftig zugelassenen neuartigen Produkte, beispielsweise Chia-Samen, Arganöl oder Noni-Saft, in eine für alle einsehbare Unionsliste eingetragen, um noch mehr Transparenz zu schaffen.


Um die Kosten für Forschung und Entwicklung eines Lebensmittels wieder „einzuspielen“, könne die Zulassung eines neuartigen Lebensmittels für fünf Jahre auf den Antragssteller beschränkt werden - wenn die Einführung auf der Forschung und den geschützten Daten des jeweiligen Unternehmens beruhe. Loosen hält dies für unerlässlich, um den „immer noch beträchtlichen Aufwand für eine Zulassung“ zu rechtfertigen.


Laut BLL tritt die Verordnung am 31. Dezember 2015 in Kraft; angewendet werden müssen die neuen Regeln aber erst ab dem 1. Januar 2018.

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