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BMEL rückt mit Ideen fürs neue Greening raus

Die Gestaltung der Umweltanforderungen für die künftigen EU-Agrarzahlungen wird konkreter. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) lässt die ersten Details zum neuen Greening durchblicken. Es soll für Landwirte mehr finanzielle Anreize geben.

Lesezeit: 4 Minuten

Die neuen Öko-Regelungen für den Erhalt der Direktzahlungen, die sog. Eco Schemes, sollen nach den Vorstellungen des BMEL flächenbezogen, jährlich vom Landwirt durchführbar und einfach zu kontrollieren sein. Die Nichtbewirtschaftung von Teilflächen oder Randstreifen für den Arten- oder Gewässerschutz würde nach Lesart des BMEL dazu gehören. Das geht aus dem Redetext von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner für die DLG-Wintertagung hervor. In ihrer Rede hatte Klöckner das aber nicht so detailliert vorgetragen. Sie betonte allerdings, dass die Öko-Regelungen bei den Direktzahlungen in der ersten Säule mit den freiwilligen Umweltleistungen in der zweiten Säule „austariert“ werden müssten. Speziellere Ziele des Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes sollen weiterhin freiwillig über die zweite Säule gefördert werden.

Finanzielle Anreize für Umweltleistungen

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Weiter ins Detail geht das BMEL in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion, die top agrar vorliegt. „Die Umweltleistungen müssen für die Landwirte umsetzbar sein, da zahlreiche Maßnahmen für Umweltleistungen an ein Mindestmaß der Bewirtschaftung gebunden sind (z.B. Mähen) bzw. an eine bestimmte Art und Weise der Bewirtschaftung (z.B. Beweidung)“, schreibt das BMEL in seiner Antwort. Das BMEL setzt sich laut der Antwort für eine Anreizkomponente für Landwirte ein, damit sie den zusätzlichen Aufwand oder die Einkommenseinbußen, die mit Umweltmaßnahmen verbunden sind, eingehen. Welchen Anteil die Öko-Regelungen an den Direktzahlungen künftig haben werden, sagt das BMEL aber noch nicht. Darüber werde derzeit noch innerhalb der Bundesregierung diskutiert, heißt es.

Ökologische Vorrangflächen kommen wieder

Ökologische Vorrangflächen soll es auch nach dem neuen System wieder geben, über deren Mindestgröße und Ausgestaltung berate die Bundesregierung aber noch, schreibt das BMEL in seiner Antwort. „Dabei werden bisher geltende Regelungen zum Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen mit einbezogen“, heißt es weiter.

Ausstieg aus Direktzahlungen kein Thema

Der Forderung des wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik die pauschal gezahlten Direktzahlungen innerhalb von 10 Jahren zu Gunsten von leistungsbezogenen Zahlungen komplett abzubauen, will sich das BMEL weiter nicht anschließen. „Ein solcher Vorschlag ist nicht Bestandteil der Kommissionsvorschläge. Er wäre wahrscheinlich auf EU-Ebene auch nicht kosensfähig“ schreibt der Parlamentarische BMEL-Staatssekretär Michael Stübgen in der Antwort. Die Empfehlungen des Beirats für den Ausbau des Angebots an Maßnahmen zur Honorierung umwelt-, klima- und tierwohlbezogener Leistungen der Landwirtschaft bezeichnet das BMEL hingegen als „geeignet, das von der Bundesregierung geforderte höhere Umweltambitionsniveau der GAP zu befördern“.

Direktzahlungen machen 37% des Einkommens aus

Laut Angaben der Bundesregierung wurden im Antragsjahr 2017 Direktzahlungen in Höhe von insgesamt etwa 4,8 Mrd. € an die Agrarbetriebe in Deutschland ausgezahlt, was 286,50 €/ha entspricht. Im Schnitt habe jeder Betrieb im Wirtschaftsjahr 2016/17 rund 25.800 € erhalten. Der Anteil der Direktzahlungen am Einkommen habe im Mittel der vergangenen fünf Wirtschaftsjahre bei 37 % gelegen.

Grüne fordern mehr Honorierung öffentlicher Leistungen

Der Agrarsprecher der grünen Bundestagsfraktion, Friedrich Ostendorff, vermisst in der Antwort des BMEL auf seine Fragen eine Begründung für das langfristige Festhalten an pauschalen Flächenprämien. Er hält das für wissenschaftlich nicht begründet. „Die effiziente Verteilung muss jedoch eine Grundvoraussetzung zur Gewährung derart umfassender Einkommensbeihilfen aus Steuergeldern sein,“ sagte er. Klöckner wolle ein System fortsetzen, bei dem die Großen besonders viel und die Kleinen besonders wenig erhalten, so Ostendorff. Eine Bedürftigkeit, die mit der Größe der Fläche, die ein Landwirt besitzt, steige, stellte er in Frage. Stattdessen forderte er zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), dass die EU-Agrarzahlungen sich an tatsächlicher Bedürftigkeit und vor allem an der Honorierung öffentlicher Leistungen orientierten.

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