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Brandenburg fördert Beratungsdienstleistungen mit Fokus auf Tierwohl und Klimawandel

Brandenburg hat eine neue Richtlinie zur Förderung der Beratung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe in Kraft gesetzt. Diese erste von noch folgenden Maßnahmen im Rahmen des Tierschutzplans Brandenburg, soll Landwirte unter anderem zu Themen des Umwelt- und Tierschutzes beraten.

Lesezeit: 2 Minuten

Brandenburg hat eine neue Richtlinie zur Förderung der Beratung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe in Kraft gesetzt. Diese erste von noch folgenden Maßnahmen im Rahmen des Tierschutzplans Brandenburg, soll Landwirte unter anderem zu Themen des Umwelt- und Tierschutzes beraten.


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Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger dazu: „Gerade auch während der Arbeit am Tierschutzplan Brandenburg ist deutlich geworden, dass wir zukünftig eine breitere Unterstützung für Berater brauchen.“ Mit der Umsetzung der Beraterrichtlinie löse das Agrarministerium seine Zusage ein, die Maßnahmen des Tierschutzplans Wirklichkeit werden zu lassen. „Darüber können wir auch Anliegen umsetzen, die uns in Fragen des besseren Wissenstransfers aus der Wissenschaft in die Praxis übermittelt wurden.“, so Vogelsänger.


Die Förderung soll einer Verbesserung der wirtschaftlichen, tier- und umweltbezogenen Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft dienen. Zu den 23 förderfähigen Schwerpunkten gehören unter anderem die Beratung zur Diversifizierung, zu produktionstechnischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten, zur Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen, zum Tierwohl und zur Beratung ökologischer Betriebe in Sachen Optimierung ihres Managements und Vermarktung. Darüber hinaus ist es über die neue Richtlinie möglich, sich zu sozioökonomischen Themen, zum Beispiel Liquiditätsproblemen, beraten zu lassen.


Eine Besonderheit der Richtlinie besteht in der Unterscheidung zwischen Antragsteller und Endbegünstigten. Antragsteller und damit Zuwendungsempfänger sind die Anbieter von Beratungsdienstleistungen. Der Endbegünstigte ist der landwirtschaftliche beziehungsweise gartenbauliche Betrieb, der eine geförderte Beratungsdienstleistung erhält.


Außer bei Beratungsmaßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, für die bis 80 Prozent der Kosten gefördert werden, können alle anderen Beratungsdienstleistungen mit bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten gefördert werden. Endbegünstigte können sich pro Jahr zu maximal drei Schwerpunkten beraten lassen. Die Förderung beträgt bis zu 1.500 Euro je Beratungsschwerpunkt. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).

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