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topplus EUROPA/Düngeverordnung

Brüssel erwartet von deutschen Bauern aktiven Gewässerschutz

Kommt es diesen Freitag zur Einigung über die Düngeverordnung? Beim Treffen der beiden Staatssekretäre aus dem Bundesumweltministerium und dem Landwirtschaftsministerium mit der EU-Kommission in Brüssel sind vor allem Kompromisse gefragt. Lösungen, mit denen die Landwirte leben können und der Grundwasserschutz in den roten Gebieten verbessert wird.

Lesezeit: 3 Minuten

Nicht Demonstrationen und das Verlangen nach weiterem Aufschub, sondern konkretes Handeln für Umwelt- und Gewässerschutz erwartet die EU-Kommission von Deutschland und den Landwirten.

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Die Einhaltung der EU-Nitrat-Richtlinie gilt für alle EU-Staaten und somit auch für Deutschland. Die Versäumnisse der deutschen Politik und Bauern in den belasteten roten Regionen könne nicht auf Brüssel abgewälzt werden, sondern bleibe nationalstaatliche Aufgabe, heißt es aus der EU-Kommission.

Dies habe der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung des europäischen Wasserrechts eindeutig festgestellt. So lauten die Grundsatzpositionen der EU-Kommission als Hüterin der Europäischen Verträge.

Beim Ringen um eine Nachbesserung der deutschen Dünge-Verordnung (DüVo) verlange die EU-Kommission von Deutschland nicht mehr, als von allen anderen EU-Mitgliedstaaten auch.

Fächengebundene Tierhaltung gilt als eine Option die Situation zu entschärfen

Beim anstehenden Treffen am kommenden Freitagnachmittag zwischen den beiden Staatssekretären des Bundesumweltministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit Beamten des Brüsseler Generaldirektion Umwelt gehe es weder um ein Moratorium - wie von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ins Gespräch gebracht - noch um einen weiteren Aufschub.

Es gehe – schlicht und ergreifend – darum, mit den zuständigen deutschen Behörden auszuloten, welche Maßnahmen geeignet seien, wie etwa ein 20prozentiger Düngungsabschlag in den roten Gebieten, eine flächengebundene Tierhaltung sowie etwa durch eine Präzisierung der Stoffstrombilanzen, eine tatsächliche Nährstoffreduzierung in viehstarken Regionen und durch eine stoffliche Aufbereitung und Verwertung von Gülle- und Gärresten eine Einhaltung der EU-Nitratgrenzwerte zu erreichen, wie dies in der EU-Wasserrahmenrichtlinie gefordert sei.

Die Bundesregierung habe die Nitrat-Richtlinie ebenso wie die EU-Wasserrahmenrichtlinie im Ministerrat mitbeschlossen und trage Verantwortung dafür, diese auch umzusetzen.

EU-Umweltkommissar Vella mahnt durchgreifende Maßnahmen an

EU-Umweltkommissar Karmenu Vella hatte der Bundesregierung daher in seinem jüngsten Schreiben mitgeteilt, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht zielführend und ambitioniert genug seien, um EU-Rechtskonformität herbeizuführen.

Der von der EU-Kommission ursprünglich für den 31. März gesetzte Termin, die Dünge-Verordnung nachzuschärfen, sei kein willkürlich von Brüssel gesetztes Datum gewesen, sondern sei von der Bundesregierung selbst als Zieldatum benannt worden.

Die Einlassung, dass Brüssel Berlin „unter Zeitdruck“ setze, könne daher so nicht stehen bleiben und gehe an den Fakten vorbei, heißt es von einem Brüsseler EU-Beamten. Tatsächlich hätten die in zweijährigem Turnus geforderten Fortschrittsberichte an die Brüsseler EU-Kommission keine Verbesserung der belasteten Grundwasserwerte nachgewiesen. Aus Sicht der Brüsseler Behörde habe es bei der Düngepraxis in den belasteten Gebieten und den tatsächlichen Nährstoffüberschüssen bisher keine signifikanten Veränderungen gegeben. Daher sei nicht erkennbar, wie in überschaubarem Zeitraum eine tatsächliche Verbesserung bei den Nitratwerten erreicht werden könne.

Wenn es der Bundesregierung nicht gelinge - abgestimmt zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium - eine gemeinsame Lösungsstrategie glaubhaft zu präsentieren, seien Strafzahlungen von mehr als 800.000 Euro pro Tag nicht auszuschließen. Die EU-Kommission wolle dieses Dossier auf jeden Fall unter dem Juncker-Mandat zu einem befriedigenden Ergebnis führen, heißt es aus Brüsseler Quellen.

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