Die Entrechtung ausländischer Pächter von Landwirtschaftsflächen in Ungarn hat die Europäische Kommission auf den Plan gerufen. Sie startete am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen ungarische Vorschriften, die Nießbrauchverträge zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen beenden.
Wie die Kommission mitteilte, hält sie einen Verstoß gegen das EU-Recht zum freien Kapitalverkehr und zur Niederlassungsfreiheit für möglich. Budapest hat zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe der Kommission zu antworten.
Begrüßt wurde der Brüsseler Vorstoß vom österreichischen Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter. „Mit ihrem Mahnbrief stellt die EU-Kommission klar, dass Ungarn die Nießbrauchverträge österreichischer Bauern nicht einfach für nichtig erklären kann. Ich bin froh über diese dringend notwendige Unterstützung aus Brüssel gegen diese Entrechtung“, betonte Rupprechter. Jetzt benötige man rasch eine konstruktive Lösung für die betroffenen Bauern.
Nachdem Budapest 1994 ein Verbot zum Erwerb ungarischen Bodens durch Ausländer erlassen hatte, schlossen ungarische Landbesitzer in der Folge mit ausländischen Geschäftspartnern gesetzeskonforme Nießbrauchverträge auf Lebenszeit oder eine Dauer von 99 Jahren. Im Jahr 2001 wurde auch diese Praxis untersagt; die erworbenen Nießbrauchrechte sollten Anfang 2033 enden. Das jetzt strittige, am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Gesetz sieht vor, dass alle bestehenden Nutzungs- und Pachtverträge von agrarwirtschaftlichen Flächen mit Ausländern aufgehoben und neu ausgeschrieben werden müssen.