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Bürokratie behindert Aussaat von Bienenweiden

Zur Anlage von Blühstreifen müssen die Bauern seit dem 1. Januar 2015 neue Vorgaben erfüllen. In diesem nassen Frühjahr stellt die Landwirte besonders die Anordnung des BMEL, die Begrünung bis zum 1. April einzusäen, vor Probleme. Das Ministerium droht mit einer drastischen Kürzung der Basisförderung.

Lesezeit: 2 Minuten

Blühstreifen bieten vielen Tierarten wie Insekten, aber auch Niederwild Lebensraum und Nahrungsgrundlage. Diese fördern die Bauern gerne. Nach Informationen des Landvolks müssen sie jedoch seit dem 1. Januar 2015 neue Vorgaben erfüllen.


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In diesem nassen Frühjahr stellt die Landwirte besonders die Anordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die Begrünung bis zum 1. April einzusäen, vor Probleme. Das Ministerium droht Landwirten, die diesen Termin nicht einhalten, mit einer drastischen Kürzung ihres Anspruchs auf eine Basisförderung. Ausnahmen gelten nur für Blühstreifen mit einer besonderen Zusatzförderung über das Agrarumweltprogramm des Landes Niedersachsen, nicht dagegen für Aussaaten, die Landwirte auf eigene Kosten oder mit Unterstützung über Naturschutzverbände, Jägerschaft, Fördervereine oder Stiftungen anlegen.


Betroffen ist auch das neue Projekt der Stiftung Kulturlandpflege und der Ölmühle Cargill in Salzgitter. Neben den einjährigen oder mehrjährigen Blühstreifen haben die 32 teilnehmenden Landwirte dort die Möglichkeit, bei der Ernte Getreidestreifen stehenzulassen oder sogenannte Lerchenfenster anzulegen.


Landwirte, die kein Risiko bei der Aussaat von Blühstreifen eingehen wollen, müssen bürokratische Ausnahmeverfahren bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und den Naturschutzbehörden der Landkreise durchlaufen. Ohne derartige Sondergenehmigungen darf Ackerland bis zum 30. Juni nur mit Kulturpflanzen zur Erzeugung von Lebens- sowie Futtermitteln oder Biomasse zur Rohstoffnutzung etwa in Biogasanlagen bestellt werden. Bienenweiden mit Mischungen aus verschiedenen Blühpflanzen wie Phacelia, Kornblumen oder Mohn zählen nicht dazu.


Das Landvolk Niedersachsen fordert vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium eine sofortige Gleichbehandlung der Umweltschutzbemühungen von Landwirten, unabhängig von der Förderung. „Die pauschalen Verbote des Bundes behindern massiv die Umweltschutzbemühungen unserer Landwirte und sind für den Naturschutz ein Schildbürgerstreich“, sagte Holger Hennies, Vorsitzender des Umweltausschusses im Landvolk Niedersachsen. Landwirtschaftsminister Meyer sei daher aufgefordert, eine allgemeine Ausnahmeregelung  für Niedersachsen zu treffen, die eine Aussaat von Blühstreifen auch nach dem 31. März erlaube.

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