Über eine Beteiligung deutscher Unternehmen an großflächigen Landnahmen auf der Südhalbkugel hat die Bundesregierung keine Kenntnisse. Das räumt sie mit ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundesfraktion Die Linke zur Beteiligung von deutschen Unternehmen und Finanzinstitutionen an Projekten mit Landnahme ein.
Wie die Regierung weiter ausführt, wurden unter anderem Regelungen zur Vermeidung großflächiger Landnahme bisher nicht in den Verhandlungen zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und den Partnerländern in Afrika, der Karibik und dem Pazifik (AKP-Staaten) sowie in anderen Verhandlungen zu Wirtschafts- und Investitionsabkommen thematisiert. Der Bundesregierung sei außerdem kein Fall bekannt, in dem die Weltbankgruppe Unternehmen abgesichert habe, die in Afrika Landkäufe getätigt und insbesondere Landspekulation betrieben hätten.
Generell stellten die bestehenden Performance Standards der Weltbankgruppe sicher, dass sich die abgesicherten Unternehmen im Rahmen der geltenden Gesetzgebung bewegten, erklärte die Regierung. In diesem Rahmen werde auch bei etwaigen Landkäufen oder Pachten überprüft, dass sie legal abgewickelt würden. Die Performance Standards enthielten darüber hinaus Regelungen im Fall von Umsiedlungen und stellten sicher, dass diese nicht ungesetzmäßig und ohne Entschädigungen abliefen. Die strenge Einhaltung dieser Standards unterstütze die Bundesregierung nachdrücklich.