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Bundesjagdgesetz passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat der Änderung des Bundesjagdgesetzes zugestimmt. Damit ist der Weg für ein baldiges Inkrafttreten der Neuregelung zur Verwendung von Selbstladebüchsen bei der Jagd frei. Die Änderungen treten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat der Änderung des Bundesjagdgesetzes zugestimmt. Damit ist der Weg für ein baldiges Inkrafttreten der Neuregelung zur Verwendung von Selbstladebüchsen bei der Jagd frei. Die Änderungen treten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.


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Die Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände von Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) sowie der Deutsche Schützenbund (DSB) begrüßen die Regelung ausdrücklich, bedauern aber, dass mit der Novellierung die ursprünglich beabsichtigten bundeseinheitlichen Regelungen zur Jagdmunition, Jägerausbildung und Schießübungsnachweis nicht mit aufgenommen wurden.


„Mit dem gemeinsamen Vorgehen haben wir dafür gesorgt, dass die Rechtssicherheit für Jäger wieder hergestellt wurde", sagt DJV-Präsident Hartwig Fischer. "Für uns Jäger werden viele Drückjagden und Erntejagden, die zur Reduzierung der Wildschweine unerlässlich sind, erleichtert“, so Fischer. Er bedauert jedoch, dass die von der Bundesregierung ursprünglich vorgesehenen Regelungen zur Jagdmunition, zur Jungjägerausbildung und zum Schießübungsnachweis keine Berücksichtigung im Bundesjagdgesetz gefunden hätten. „Nach jahrelangen Diskussionen und aufwendigen Studien hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium einen wissensbasierten und praxisorientierten Vorschlag vorgelegt, der dann in letzter Minute von einem einzelnen Ministerpräsidenten gestoppt wurde“, bedauerte Fischer.


Die Änderung des Bundesjagdgesetzes war – neben der Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie – notwendig geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht im März die Verwendung von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin bei der Jagd als verboten bezeichnet hatte. Das Urteil kam überraschend, da diese Meinung in der juristischen Literatur, von anderen Gerichten und auch von den Parteien des Verfahrens bislang nicht vertreten worden war. Die Verbände hatten sich vehement für eine rasche Klarstellung des Sachverhaltes eingesetzt. Es bestand – auch über die Regierungskoalition hinaus – Konsens, dass dies geschehen sollte. Politik und Verbände hatten insbesondere betont, dass die effektive Bejagung des Schwarzwildes entsprechende Mittel erfordere.


Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit der Neuregelung zu halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin, insbesondere zur Verwendung bei Ernte- und Drückjagden, hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, dass der Bundesrat der Regelung zustimmen muss. Der Bundestag hätte die Regelung auch ohne Zustimmung des Bundesrates beschließen können, allerdings hätte die Regelung dann erst ein halbes Jahr nach Veröffentlichung in Kraft treten können.

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