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Bundeskabinett beschließt Gesetz zum Tierzuchtrecht

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch den von Bundesagrarministerin Julia Klöckner vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts beschlossen. Der Gesetzesentwurf soll das Tierzuchtgesetz aus dem Jahr 2006 an die geänderten EU-rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch den von Bundesagrarministerin Julia Klöckner vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts beschlossen. Der Gesetzesentwurf soll das Tierzuchtgesetz aus dem Jahr 2006 an die geänderten EU-rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen.


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Vorgaben der „EU-Tierzuchtverordnung“ (VO (EU) 2016/1012) werden darin konkretisiert und bewehrt. So wird insbesondere die bisherige Anerkennung von Zuchtorganisationen an die in der EU-Tierzuchtverordnung vorgegebenen Verfahren angepasst. Diese trennt die Anerkennung von Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen und die Genehmigung von Zuchtprogrammen in separate Vorgänge, um insbesondere ein Verfahren für die Genehmigung von  Zuchtprogrammen zu regeln, die in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen.


Weitere Anpassungen betreffen insbesondere die Zweckbestimmung des Gesetzes, die Aufnahme neuer Verordnungsermächtigungen beispielsweise zu Anforderungen an die nach EU-Tierzuchtverordnung durchzuführenden amtlichen Kontrollen sowie die Höhe der Bußgelder bei Rechtsverstößen. Die Reglungen zur Zulassung von Besamungsstationen und Embryoentnahmeeinheiten für den ausschließlich nationalen Handel von Samen, Eizellen und Embryonen wurden beibehalten.

 

Die EU-Tierzuchtverordnung trat bereits am 19. Juli 2016 in Kraft. Sie ist nach einer Übergangszeit von 28 Monaten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ab dem 1. November 2018 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwenden.

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