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Bundesrat lehnt verpflichtende Vorgaben für Verteilung der Direktzahlungen ab

Der Bundesrat wendet sich gegen verpflichtende Brüsseler Vorgaben für eine ausgewogenere Verteilung der Direktzahlungen. So erteilt die Länderkammer EU-weit verbindlichen betrieblichen Obergrenzen eine Absage. Entscheidungen zur Degression und Kappung der Direktzahlungen müssten den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben.

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Der Bundesrat wendet sich gegen verpflichtende Brüsseler Vorgaben für eine ausgewogenere Verteilung der Direktzahlungen. So erteilt die Länderkammer EU-weit verbindlichen betrieblichen Obergrenzen eine Absage.


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Entscheidungen zur Degression und Kappung der Direktzahlungen müssten den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben. Diese benötigten einen angemessenen Spielraum, „um die agrarstrukturelle Vielfalt und Beschäftigungsverhältnisse im ländlichen Raum genügend berücksichtigen zu können“.


Der Bundesrat spricht sich für eine starke Erste Säule aus und betont die Aufgabe der GAP, auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der landwirtschaftlichen Unternehmen zu leisten. Die Empfehlung des Umweltausschusses, die GAP konsequent auf den Schutz der biologischen Vielfalt und den Klimawandel auszurichten, fand keine Mehrheit.


Gleichzeitig bekräftigen die Länder in dem Beschluss ihre Kritik an der geplanten unverhältnismäßigen Kürzung der Zweiten Säule. Der Bundesrat äußert die Befürchtung, dass spürbare Mittelrückgänge in beiden Säulen zu erwarten seien und weist darauf hin, dass die Länder insbesondere die wegfallenden Zweite-Säule-Mittel nicht würden kompensieren können. Gefordert wird eine finanzielle Ausstattung der GAP auf dem bisherigen Niveau.

 

Anreizkomponenten bei Agrarumweltförderungen


Sollten die Mittel für die Zweite Säule tatsächlich gekürzt werden, erwarten die Länder eine Kompensation durch die Bundesregierung und die entsprechende Mittelbereitstellung in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).


Begrüßt wird, dass sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zum Mittelfristigen Finanzrahmen (MFR) für eine Verbesserung der EU-Naturschutzfinanzierung einsetzen will. Bereits jetzt stünden für die kooperative Umsetzung der EU-Umweltvorgaben nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Leistungen der Land- und Forstwirtschaft im Umwelt- und Naturschutz könnten auf diese Weise nicht ausreichend honoriert werden.


Als zwingend erforderlich sieht der Bundesrat die Einführung von Anreizkomponenten bei den Öko-Regelungen sowie bei den Agrarumwelt- und Klimaförderungen an. Nur so könnten zusätzliche betriebliche Aufwendungen für die Erbringung dieser öffentlichen Leistungen ausgeglichen werden.


Widersprüchliche Signale sendet die Länderkammer in Bezug auf gekoppelte Zahlungen aus. Einerseits wird die Möglichkeit der gekoppelten Zahlungen begrüßt, um künftig gesellschaftlich erwünschte und naturschutzfachlich bedeutsame extensive Beweidungsformen gezielt fördern zu können. Andererseits tritt der Bundesrat für eine EU-weite Rückführung der gekoppelten Stützung ein.

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