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Bundeswaldgesetz so gut wie durch

Der Agrarausschuss des Bundesrates hat heute empfohlen, das neue Waldgesetz zu billigen. Damit dürfte das Gesetz alle Hürden genommen haben. Wesentlicher Bestandteil ist die Neudefinition des Waldbegriffs.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Agrarausschuss des Bundesrates hat heute empfohlen, das neue Waldgesetz zu billigen. Damit dürfte das Gesetz alle Hürden genommen haben. Wesentlicher Bestandteil ist die Neudefinition des Waldbegriffs. So sollen Flächen, die mit schnellwachsenden Baumarten bepflanzt sind (Kurzumtriebsplantagen) oder die neben dem Baumbestand gleichzeitig dem Anbau landwirtschaftlicher Produkte dienen (Agroforstsysteme), nicht mehr unter das Bundeswaldgesetz fallen, da sie anders bewirtschaftet werden müssten als Waldgebiete.


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Auch das Haftungsrisiko der Waldbesitzer aus der Verkehrssicherungspflicht, das sich insbesondere durch rechtlich verankerte Naturschutzmaßnahmen deutlich erhöht hat, wollen Bundesrat und Bundestag begrenzen. Daher wird die Haftung für waldtypische Gefahren - wie umstürzende Bäume oder herabfallendes Totholz - im Gesetz ausgeschlossen.


Weiterer Punkt ist die Stärkung forstwirtschaftlicher Vereinigungen. Aufgrund der zunehmenden Marktkonzentration in der Holzindustrie sollen die Vereinigungen ergänzend zu ihren bisherigen Aufgaben das Holz ihrer Mitglieder vermarkten dürfen. Da der Holzverkauf die wesentliche Einnahmequelle von Waldbesitzern sei, müsse das Aufgabenspektrum der Vereinigungen erweitert werden, so der Ausschuss. Andernfalls könnten diese nicht erfolgreich bestehen.

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