Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

BVVG rechtfertigt Pachtzins bei Stundungsoption

Die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) soll laut einem Artikel in der Bild dürregeplagten Pächtern nur eine Stundung bei gleichzeitiger Verzinsung von 1,12 % pa gewähren . Hierzu stellt die Gesellschaft klar, dass man an das Haushaltsrecht gebunden sei, was die Verzinsung verlangt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) soll laut einem Artikel in der Bild dürregeplagten Pächtern nur eine Stundung bei gleichzeitiger Verzinsung von 1,12 % pa gewähren. Hierzu stellt die Gesellschaft nun auf Nachfrage klar, dass das Bundesunternehmen BVVG an das Haushaltsrecht gebunden sei, was die Verzinsung bei der Stundung von Geldforderungen vorsähe. Die Höhe der Verzinsung beträgt aktuell 1,12 % p.a. (2 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, der aktuelle Basiszinssatz liegt bei -0,88 %).



Bisher lägen der BVVG 31 Anträge auf Pachtpreisstundung über eine Fläche von ca. 5.000 Hektar vor. Hierbei seien regionale Unterschiede erkennbar, wobei die Anträge fast ausschließlich von Betrieben aus den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt gestellt wurden, heißt es. Entschieden werde dabei im Einzelfall.



Zu den in der Bildzeitung angesprochenen weiteren Pachterhöhungen um bis zu 8 % im Herbst stellt die BVVG klar, dass Verträge oft eine mehrstufige Pachtpreisänderung vertraglich vereinbart hätten. Die BVVG fordere diese Pachtpreise dann halt ein. Es stehe aber jenen Betrieben frei, eine Stundung der Pachten bei der BVVG zu beantragen. Dazu sollten die Landwirte unmittelbar den Kontakt mit der jeweiligen Landesniederlassung suchen.



Generell auf Pachterhöhungen verzichten könne die BVVG jedoch nicht, weil die Dürrebelastungen regional sehr unterschiedlich seien. Da die Wirkungen der jetzigen Hitzeperiode aber ähnlich dramatisch wie beim Hochwasser 2013 seien, würde man aktuell über Maßnahmen zur Pachtminderung in Abhängigkeit vom Schadensausmaß mit den Ressorts beraten. Die BVVG erwägt in diesem Zusammenhang auch einen Verzicht der Zinsen für die Stundungsbeträge. Sobald Entscheidungen getroffen sind, wird die BVVG die Landwirte über die Presse entsprechend informieren.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Klöckner: „BVVG hilft mit Sofortmaßnahmen"


„Der Bund hilft angesichts der Dürre mit Sofortmaßnahmen, auch wenn das gesamte Schadensausmaß noch nicht klar ist. So bietet die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG)  eine Pachtpreisstundung an", erklärte am freitag Bundesagrarministerin Julia Klöckner.


Auf begründeten Antrag des Pächters hin werde die BVVG die am 30. Juni 2018 oder am 15. August 2018 fälligen Pachtraten bis zum 31. Dezember 2018 stunden. Darüber hinaus prüfe die BVVG unter anderem, ob sie auf Stundungszinsen verzichten kann und ob ein gestuftes Verfahren zur Pachtminderung umgesetzt werden kann. "Das sind gute Nachrichten, vor allem für die Landwirte, die um ihre Existenz bangen“, so Klöckner.

 

Bisher lägen der BVVG 38 Stundungsanträge für 188 Pachtverträge aufgrund der diesjährigen Dürresituation vor. Dies entspricht circa drei Prozent der gesamten BVVG-Pachtverträge.

Der durchschnittliche Anteil der BVVG an der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Länder beträgt 2,21 Prozent. Die Schwankungsbreite liegt zwischen 0,66 Prozent in Thüringen und 3,18 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern.


top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.