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Connemann: "Realismus statt Wolfsromantik"

Obwohl sich das Umweltministerium beim Thema Wolf bewegt, ist laut Gitta Connemann noch immer kein Umdenken erfolgt: Man müsse z.B. die Beweislast für Entschädigungen bei Nutztierrissen umkehren. Und wo kein technischer Schutz gegen Wölfe möglich ist, müssten auch Schutzjagden erlaubt werden. Regionale Bestandsmanagementpläne seien dafür notwendig.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundesumweltministerin Schulze hat nach langen Drängen der Union Vorschläge zum Umgang mit Wölfen vorgelegt (mehr...). Erfreut zeigt sich die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann. Der Wolf sei längst Realität. Täglich gibt es laut der CDU-Politikerin Meldungen über Wolfsrisse. Die Zahl der verletzten und getöteten Haus- und Nutztiere sei explodiert.

Nach Ansicht Connemanns reichen die Vorschläge aber noch nicht. Die Kritik von Julia Klöckner teile sie daher uneingeschränkt. "Uns fehlt das grundsätzliche Bekenntnis: Die Sicherheit von Menschen hat oberste Priorität. Tierschutz ist nicht teilbar. Ein Pferd, ein Schaf, ein Hund haben den gleichen Schutz verdient wie ein Wolf."

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Die CDU/CSU-Fraktion fordert eine realistische Bewertung der Wolfsbestände in Deutschland und Europa. Dies kann ihrer Auffassung nach nicht national erfolgen. "Wölfe kennen keine Ländergrenzen. Deshalb wollen wir natur- und artenschutzrechtliche Veränderungen. Auf europäischer Ebene muss der Schutzstatus auf „geschützt“ herabgestuft werden. Die heute auf nationaler Ebene bereits bestehenden Spielräume sind zu nutzen. Dafür ist das Bundesnaturschutzgesetz zu ändern – und zwar stärker als es das BMU beabsichtigt. Kleinere Änderungen mit Placeboeffekt reichen nicht", erklärt Connemann weiter.

"Für den Schutz der Tiere brauchen wir praxisgerechte Lösungen. So ist die Beweislast für Entschädigungen bei Nutz- und Haustierrissen umzukehren. Wo – wie auf unseren Deichen – kein technischer Schutz gegen Wölfe möglich ist, müssen auch Schutzjagden möglich sein. Wir brauchen lokale und regionale Bestandsmanagementpläne für den Wolf sowie „wolfsfreie“ Regionen unter Einbeziehung der Problemlage unserer Weidetierhalter. Den Jagdausübungsberechtigten sollte die Durchführung von Management- und Entnahmemaßnahmen übertragen werden“, sagte Connemann.

Schmidt: Nicht nur ankündigen, sondern endlich umsetzen!

Überrascht zeigt sich Sachsens Agrarminister Thomas Schmidt über die Behauptung von Bundesumweltministerin Svenja Schulze, die Union habe ihre Zustimmung zur Entnahme von Wölfen noch nicht gegeben.

„Seit Monaten setze ich mich gemeinsam mit Ministerin Klöckner für eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ein. Genauso lange blockiert die Bundesumweltministerin jede bundeseinheitliche Regelung zum Umgang mit dem Wolf. Nach den langen, zähen Gesprächen geht Schulze nun scheinbar auf unsere Forderungen zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ein, um mehr Rechtssicherheit bei der Entnahme von Wölfen zu schaffen. Natürlich bleibt der Herdenschutz und dabei die Unterstützung unserer Nutztierhalter auch im Freistaat Sachsen weiterhin die wichtigste Maßnahme, um Konflikte mit dem Wolf zu verhindern!“, so Schmidt.

Sachsen fordere lediglich eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Diese lasse bereits weitergehende Maßnahmen zu, als das verschärfte deutsche Bundesnaturschutzgesetz. Eine entsprechende Bundesratsinitiative der Bundesländer Sachsen, Niedersachsen und Brandenburg sei im Herbst 2018 am Widerstand anderer grün und rot regierter Länder gescheitert, erinnert der Politiker und hofft, dass es bei Schulzes Worten nicht bei einer Ankündigung bleibe.

Bei der Problematik gehe es auch nicht nur um das Geld, sondern man müsse auch die extremen, psychischen Belastungen der Nutztierhalter, wenn sie schlimm zugerichtete, tote Schafe vorfinden müssen, und die Angst der Menschen in den Regionen sehr ernst nehmen.

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