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DBV beschließt Gesetzesvorschlag zum Flächenschutz

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes hat bei einer Klausurtagung in Freiburg eine umfassende Gesetzesinitiative zum Flächenschutz entworfen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes hat bei einer Klausurtagung in Freiburg eine umfassende Gesetzesinitiative zum Flächenschutz entworfen. Diese umfasst ein Gesetz zum Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen, angelehnt an Vorgaben des Bundeswaldgesetzes, sowie Änderungen in acht Bundesgesetzen, wie dem Bodenschutz-, dem Bau-, dem Raumordnungs-, dem Bundesnaturschutz-, dem Netzausbau-, dem Energiewirtschafts-, sowie dem Bundesfernstraßen- und dem Eisenbahngesetz. Hinzu kommen notwendige Änderungen von außergesetzlichen Maßnahmen, wie die Ausrichtung der Städtebauförderung auf die Innenentwicklung oder die Verbindung der Energiewende mit der Flächenschonung.

 

Angesichts der weltweit steigenden Nachfrage nach Nahrungs- und Futtermitteln, einer bis 2050 auf 9 Mrd. Menschen wachsenden Weltbevölkerung sowie dem von der Landwirtschaft geforderten Beitrag zur Energieversorgung gelte es, den nicht vermehrbaren Boden zu erhalten und zu schützen.

 

„Es ist nicht mehr tragbar, dass in Deutschland täglich rund 95 ha wertvollen Bodens für die Landwirtschaft verloren gehen“, erklärte Verbandspräsident Gerd Sonnleitner. Selbst in Regionen mit Bevölkerungsrückgang würden viele Flächen für neue Bauvorhaben und Infrastrukturen versiegelt und für Ausgleichsmaßnahmen letztlich der landwirtschaftlichen Produktion verloren gehen. „Der Verbrauch für außerlandwirtschaftliche Zwecke muss eingedämmt und die Entsiegelung gefordert werden“, heißt es in der Erklärung, die das DBV-Präsidium auf der Klausurtagung einstimmig verabschiedete. Der Verlust des fruchtbaren Bodens gefährde die Versorgungssicherheit bei Nahrungs- und Futtermitteln sowie bei der Energieversorgung. (ad)


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