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Gesetzesentwurf

DBV: Grundsteuer-Kompromiss bringt erheblichen Aufwand mit sich

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, sieht die Einigung im Koalitionsausschuss über die künftige Ausgestaltung der Grundsteuer kritisch.

Lesezeit: 2 Minuten

Joachim Rukwied äußert zum Grundsteuer-Kompromiss der Koalition Kritik: „Die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sind aus unserer Sicht wenig transparent und kompliziert. Erste Vergleichsrechnungen mit der bisherigen Regelung haben zum Teil erhebliche Erhöhungen zum Ergebnis, wobei die Wohnhäuser bereits außen vorgelassen worden sind. Die Aufkommensneutralität für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft muss auf jeden Fall gesichert werden.“

Mehr Aufwand bei Bewertungen

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Auch die gesondert vorgeschlagene Bewertung von Wirtschaftsgebäuden - die bislang mit dem Flächenansatz abgegolten ist - würde zu erheblichem Aufwand für Finanzbehörden und Landwirte führen, so Rukwied. Wirtschaftsgebäude müssen daher wie auch bisher mit dem Ertragswertansatz für die Flächen abgedeckt sein. Auch ist vorgesehen, dass die Bewertung der Betriebsleiter- und Altenteilerhäuser nicht mehr im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erfolgen soll. Dies ist bislang bei aktiv bewirtschafteten Betrieben möglich. Daran sollte auch festgehalten werden.

Durch die vorgesehene Länderöffnungsklausel besteht die Gefahr des Wegfalls einer einheitlichen außersteuerlichen Bemessungsgrundlage, wie bisher mit den Einheitswerten z.B. für die Umlage zu den Landwirtschaftskammern oder der Höfeordnungen. Die Eckpunkte sehen für die zukünftige Bewertung des land- und fortwirtschaftlichen Vermögens das Ertragswertverfahren vor. Dies ist nach dem DBV im Grundsatz positiv zu bewerten.

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