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De Gucht wirbt in Berlin für Handelsabkommen mit den USA

EU-Handelskommissar Karel De Gucht hat bei seinem Besuch am Montag in Berlin die Chancen einer Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) besonders für Deutschland betont.

Lesezeit: 2 Minuten

EU-Handelskommissar Karel De Gucht hat bei seinem Besuch am Montag in Berlin die Chancen einer Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) besonders für Deutschland betont.


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"Gerade der Mittelstand, das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, würde von diesem Abkommen besonders profitieren", sagte De Gucht bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und dem US-Handelsbeauftragten Michael Froman.

 

"Dieser Besuch in Berlin ist eine Gelegenheit klarzustellen, worum es beim TTIP geht, und noch wichtiger, worum es beim TTIP nicht geht", sagte De Gucht. Er verstehe, dass es erste Bedenken gibt in Deutschland, und schätze eine offene Debatte über das TTIP. Es sei aber auch wichtig, dass man auf Basis der Fakten diskutiert. Er wolle vor allem jenen Kritikern entgegentreten, die ungerechtfertigte Ängste in der Öffentlichkeit schürten, weil Freihandel ihren politischen Überzeugungen widerspreche.

 

Ein Handelsabkommen mit den USA werde, anders als vielfach behauptet, nicht dazu führen, dass Hormonfleisch, Genfood und Chlorhühnchen ungehindert nach Europa exportiert werden können, sagte De Gucht. Hormonfleisch bleibe in der EU verboten, die EU-Gesetze zur Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen würden durch das Abkommen auch nicht verändert. De Gucht traf am Morgen auch deutsche Gewerkschaftsvertreter und machte deutlich, dass die Koalitionsfreiheit und das Recht der Gewerkschaften, Tarifverträge mit den Arbeitgebern auszuhandeln, in keiner Weise durch das Abkommen gefährdet werden.

 

Zu den besonders in Deutschland umstrittenen Investitionsschutzklauseln sagte De Gucht, die Exportmacht Deutschland habe bereits seit den 1960er Jahren solche Abkommen bilateral geschlossen, um die Interessen von Investoren zu schützen. Es gehe der EU-Kommission auch darum, die internationalen Standards für Investitionsschutzabkommen zu heben und missbräuchliche Klagen von Konzernen gegen Staaten unmöglich zu machen. Wenn die USA und EU sich über solche Investitionsschutzabkommen einig seien, sei es leichter, solche Standards in Verträgen mit anderen Partnern wie zum Beispiel China durchzusetzen.

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