Als Landwirt kennen Sie das: Alle Ausgaben, die Sie für Ihren betrieb tätigen, sind steuerlich absetzbar. An den Kosten der privaten Lebensführung beteiligt sich der Fiskus dagegen nicht. Sie fallen steuerlich unter den Tisch.
Von dieser Regel gibt es jedoch einige wichtige Ausnahmen. Um die Schwarzarbeit einzudämmen, gewährt der Staat Ihnen nämlich auch steuerliche Vorteile bei
- bestimmten Handwerker-Rechnungen, die Ihr privates Wohnhaus betreffen;
- haushaltsnahen Dienstleistungen sowie bei Beschäftigung von 400 Euro-Kräften im Privathaushalt;
- entstandenen Kosten für Pflege und Betreuung oder auch bei Heimunterbringung.
Welche Steuerersparnisse möglich sind und was überhaupt im Detail begünstigt ist, haben wir für Sie in der top agrar-Ausgabe 10/2011 übersichtlich aufgelistet.
Unterbeiträge dieses Artikels:
- Hilfe im Haushalt spart Steuern: Wie Sie Kosten für 400 Euro-Kräfte oder für sonstige Hilfen im Haushalt steuerlich geltend machen können.
- Wie Sie Pflegekosten steuerlich absetzen: Der Fiskus beteiligt sich auch an Pflege- und Betreuungskosten. Dabei haben Sie häufig ein Wahlrecht.