Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich am Freitag nach zähen Verhandlungen zu einem Kompromiss für die Reform des Düngerechtes durchgerungen. Die Erfassung der Nährstoffe in viehstarken Betrieben soll ab 2018 nun doch über die Hoftorbilanz erfolgen. Das Gesetzespaket zur Düngereform soll nun schnell durch alle Instanzen laufen.
Hier die Einigung von CDU/CSU und SPD im Wortlaut:
„Die agrarpolitischen Sprecher der Regierungskoalitionen und das BMEL sprechen sich nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens für den Gesetzentwurf zur Änderung des Düngegesetzes für einen zügigen Fortschritt des Gesetzgebungsverfahren aus, da die Gesetzesänderung Voraussetzung für den Erlass der Novelle der Düngeverordnung, die der fachlichen Weiterentwicklung der Vorgaben zur Düngung in Deutschland und gleichzeitig der Umsetzung der düngungsrelevanten Teile der EG-Nitratrichtlinie dient.
Sie haben sich darauf verständigt, dass der Gesetzentwurf, die Novelle der Düngeverordnung und die Verabschiedung des gemeinsam von Bayern und Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebrachten Entwurfs für eine Stellungnahme des Bundesrates zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen als „Paket“ vom Bundesrat beschlossen wird.
Das BMEL wird daher nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung einen angepassten Verordnungsentwurf schnellstmöglich vorlegen, der nach der Abstimmung mit den zu beteiligenden Bundesressorts noch im Dezember 2016 in den Bundesrat eingebracht wird.
Die Sprecher haben sich zudem auf eine verbindliche betriebliche Stoffstrombilanz ab 2018 verständigt. Stoffstrombilanzen für den Gesamtbetrieb sind ein gutes Instrument zur Erfassung aller betrieblichen Nährstoffströme. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Umweltwirkungen landwirtschaftlicher Betriebe geleistet werden. Zudem erhalten die Betriebe wichtige Daten zur Verbesserung der Futterverwertung.
Mit der Erfassung der Nährstoffströme im gesamten landwirtschaftlichen Betrieb ist eine strengere Dokumentation verbunden, da die Zufuhr von Nährstoffen in den Betrieb durch Düngemittel, Futtermittel, Saat-/Pflanzgut, landwirtschaftliche Nutztiere/Zuchttiere, Leguminosenanbau und die Nährstoffabfuhr aus dem Betrieb durch verkaufte tierische/pflanzliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Nutztiere erfasst und aufgezeichnet werden muss. Das BMEL wird im Frühjahr 2017 den Entwurf für eine Verordnung über verbindliche betriebliche Stoffstrombilanzen vorlegen. Grundlage dafür sind die Ergebnisse der Bund-/Länder-Arbeitsgruppe.“