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Deutsche Fleischwirtschaft führt Mindestlohn ein

Die Zeit der Dumpinglöhne in der Fleischwirtschaft ist nun endgültig vorbei. Am 1. August 2014 tritt der neue Tarifvertrag zwischen Fleischwirtschaft und Gewerkschaft NGG in Kraft. Damit gilt für alle in der Branche Beschäftigten nun eine verbindliche Lohnuntergrenze von mindestens 7,75 €.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Zeit der Dumpinglöhne in der Fleischwirtschaft ist nun endgültig vorbei. Am 1. August 2014 tritt der neue Tarifvertrag zwischen Fleischwirtschaft und Gewerkschaft NGG in Kraft. Wie der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) berichtet, gilt damit für alle in der Branche Beschäftigten nun eine verbindliche Lohnuntergrenze von mindestens 7,75 €. Diese wird zum 1. Dezember 2014 auf 8,00 € und ab dem 1. Oktober 2015 auf 8,60 € angehoben „Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung dem Antrag der Tarifparteien auf Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohns zugestimmt hat. “, so der Kommentar von Dr. Heike Harstick, Hauptgeschäftsführerin des VDF, in Bonn.



Mehrere Fleischunternehmen hatten im vergangenen Jahr die Initiative für einen Branchenmindestlohn ergriffen, um den wiederkehrenden Beschuldigungen unfairer Löhne entgegenzutreten. Das Ziel, einen Mindestlohn für alle Beschäftigten zu erreichen, so auch für diejenigen, die über Werkvertragsunternehmen aus dem Ausland in Deutschland tätig sind, wird jetzt mit der verabschiedeten Rechtsverordnung der Bundesregierung erreicht.



Entgegen der Annahme von Bundesministerin Nahles liegen die Löhne in der Fleischwirtschaft weit überwiegend über dem ab morgen wirksamen Mindestlohn. Das Entscheidende ist, dass es nun eine verbindliche Lohnuntergrenze gibt, deren Einhaltung staatlich überwacht wird. So werden Fälle unfairer Entlohnung ausgeschlossen und verlässliche Wettbewerbsbedingungen in diesem Bereich geschaffen.



Darüber hinaus hat die Fleischwirtschaft einen Verhaltenskodex verabschiedet, mit dem sich die Unternehmen zur Einhaltung von sozialen Standards, insbesondere im Bereich der Unterbringung Beschäftigter aus anderen Mitgliedsstaaten verpflichten. Der Kodex nimmt auch die Werkvertragsunternehmen in die Pflicht, unabhängig davon, in welchem Land sie ansässig sind.

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