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Deutsche Lebensmittelwirtschaft beklagt Protektionismus von EU-Mitgliedstaaten

Populismus, Protektionismus und Kurzsichtigkeit sind kontraproduktiv für den Binnenmarkt eines einheitlichen Europas und deshalb „zwingend zu unterlassen“, meint Stephan Nießner vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde .

Lesezeit: 2 Minuten

Vermehrte gegen den europäischen Binnenmarkt gerichtete Alleingänge der Mitgliedstaaten hat der Präsident des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), Stephan Nießner, beklagt.

Der BLL-Präsident fordert auch im Hinblick auf die Europawahl im Mai ein klares Bekenntnis für Europa. „Wir müssen wieder vermehrt Denkanstöße und Anreize für europäische Lösungen schaffen.“ Nationale Alleingänge von Mitgliedstaaten seien dagegen Ausdruck von „Populismus, Protektionismus und Kurzsichtigkeit“, erklärte Nießner.

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Darüber hinaus seien diese kontraproduktiv für den Binnenmarkt eines einheitlichen Europas und deshalb „zwingend zu unterlassen“. Als Negativbeispiel nannte der BLL-Präsident die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für bestimmte Rohstoffe wie Milch, wie sie Frankreich oder Italien eingeführt hätten. Seiner Ansicht nach dürfen die Mitgliedstaaten nur dann Beschlüsse hinsichtlich der verpflichtenden Angabe des Herkunftsorts von Lebensmitteln treffen, wenn nachweislich eine Verbindung zwischen bestimmten Qualitäten des Lebensmittels und seinem Ursprung oder seiner Herkunft bestehen. Ob allerdings für französische Milch nachgewiesen werden könne, dass sie besser sei, da sie aus Frankreich komme, sei zu bezweifeln, so Nießner.

Er betonte zudem die positive Errungenschaft eines gemeinsamen europäischen Marktes, der aufgrund eines harmonisierten Verbraucher- und Gesundheitsschutzniveaus funktioniere. Zugleich pochte er darauf, dass in der nächsten Legislaturperiode des EU-Parlamentes eine Reihe von Regelungsinitiativen in Angriff zu nehmen sei. Konkret nannte der BLL-Präsident die Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln sowie die Anwendung der gegenseitigen Anerkennung von Produkten.

Es gebe keine Rechtfertigung für die Weigerung von Mitgliedstaaten, die Vermarktung von Erzeugnissen abzulehnen, die den Vorgaben in anderen EU-Staaten entsprächen - auch dann nicht, wenn Bier nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut oder der Likör einen geringeren Alkoholgehalt aufweisen sollte.

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