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EU-Richtlinien

Deutschland hinkt bei Umsetzung von EU-Vorgaben hinterher

Deutschland hinkt bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht hinterher. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Demnach war zum Stichtag 18. Februar 2018 für insgesamt zwölf EU-Richtlinien keine vollständige Umsetzung notifiziert worden.

Lesezeit: 2 Minuten

Zwei der Verfristungen hätten sich auf Regelungen im Geschäftsbereich des Umweltministeriums bezogen. Dabei sei es um Vorgaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft gegangen. Weitere Verfristungen hätten die Geschäftsbereiche der Ressorts für Inneres, Justiz, Verkehr, Arbeit und Finanzen betroffen.

16 Vertragsverletzungen des Bundesumweltministeriums

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Die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gab die Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2018 mit 80 an. Mehr als ein Viertel davon, konkret 22, seien auf den Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums entfallen, weitere 16 auf den des Bundesumweltministeriums. In diesen ging es zum Beispiel um die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie und die Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten. In Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriumswurden laut den Angaben der Bundesregierung fünf Verfahren geführt. Eine Sprecherin des Agrarressorts bestätigte gegenüber AGRA-EUROPE diese Zahl, verwies aber darauf, dass vier der Verfahren, in denen es um die fehlende Umsetzung von Durchführungs-Richtlinien gegangen sei, inzwischen von der Kommission eingestellt worden seien. Die Umsetzung dieser Richtlinien in nationales Recht sei nämlich im November 2018 erfolgt.

Aktuell laufe noch ein Vertragsverletzungsverfahren, das sich auf den Geschäftsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums beziehe, berichtete die Ressortsprecherin. Dabei gehe es um die unzureichende Umsetzung der Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. In Deutschland sei diese durch die Änderung des Tierschutzgesetzes im Juli 2013 sowie durch den Erlass einer Tierschutz-Versuchstierverordnung in nationales Recht umgesetzt worden. Wegen offener Fragen im Zusammenhang mit dieser Umsetzung habe die EUKommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Bundesregierung sei im Dialog mit Brüssel, um eine Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens zu erreichen.

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