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Die Hofübergabe meistern

Der Generationswechsel im landwirtschaftlichen Betrieb birgt viele Möglichkeiten, aber auch Fallstricke. Das ist auf der Jahrestagung der Jugendorganisation der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), der Jungen DLG am vorvergangenen Wochenende in Jena deutlich geworden. Dort erklärte der Unternehmensberater Dr.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Generationswechsel im landwirtschaftlichen Betrieb birgt viele Möglichkeiten, aber auch Fallstricke. Das ist auf der Jahrestagung der Jugendorganisation der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), der Jungen DLG am vorvergangenen Wochenende in Jena deutlich geworden.


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Dort erklärte der Unternehmensberater Dr. Jan-Christoph Friedrichs vom Betriebswirtschaftlichen Büro aus Göttingen gegenüber den 250 teilnehmenden Junglandwirten, am Anfang des Übergabeprozesses stehe die rechtzeitige Einbindung von Abgeber, Hofnachfolger, weichenden Erben sowie gegebenenfalls Eltern oder Großeltern.


Das landwirtschaftliche Erbrecht verfolge das Ziel, den zu vererbenden Betrieb in seiner Gesamtheit an den Nachfolger weiterzugeben, den Übergebenden finanziell abzusichern und mit den weichenden Erben eine abschließende Regelung zu finden. Zur Vorbereitung gehöre somit auch die Bemessung der Altenteilsverpflichtungen wie Baraltenteil, Wohnrecht, Hege und Pflege sowie Sicherung des Altenteils.


Friedrichs warnte davor, hier das komplette Grundbuch zu belasten. Außerdem sei zu klären, welches Erbrecht gelte, da sich die Vorschriften, beispielsweise zu den Abfindungsansprüchen, in den Bundesländern unterschieden. Abschließend riet der Unternehmensberater, nach dem Wechsel selbst ein Testament zu machen und regelmäßig an die Lebensphasen anzupassen, denn „nach der Übergabe ist vor der Übergabe“.


Verkauf an Investoren


Die Herausforderungen von Betriebsnachfolgen in Ostdeutschland beleuchtete Dieter Künstling, Unternehmensberater und Geschäftsführer der IAK Agrar Consulting GmbH. Mehr als 60 % der heutigen Betriebsinhaber in den neuen Bundesländern seien älter als 50 Jahre, betonte der Leipziger.


Neben dem Generationswechsel komme noch ein weiteres Problemfeld hinzu. Die erfolgreichen Betriebe hätten „ungeahnte Vermögenswerte“ geschaffen und noch keinen Plan, diese an die Nachfolger zu übergeben. Bei ihnen fehlten Eigenkapital und damit Finanzierungsmöglichkeiten. Außerdem seien die gesellschaftsrechtlichen Regelungen in diesem Punkt meist völlig unzureichend.


Nachrückende Gesellschafter benötigten vor diesem Hintergrund kreative Finanzierungsmöglichkeiten, um ihre weichenden Gesellschafter angemessen abzufinden und die Betriebe fortzuführen. „Der Verkauf von Betrieben an Investoren wird übliche Geschäftspraxis werden“, sagte Künstling voraus. Als Grundlage zur Berechnung der Pflichtteils- beziehungsweise Abfindungsansprüche der weichenden Gesellschafter empfahl der Unternehmensberater den Verkehrswert statt des Ertragswertes.

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