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Diskussion um Begründung von GVO-Anbauverboten

Wie kann man die Anbauverbote für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) so begründen, dass sie mit den Gesetzen und internationalen Handelsvereinbarungen vereinbar sind? Darüber hat der EU-Umweltministerrat letzte Woche in Brüssel diskutiert.

Lesezeit: 2 Minuten

Wie kann man die Anbauverbote für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) so begründen, dass sie mit den Gesetzen und internationalen Handelsvereinbarungen vereinbar sind? Darüber hat der EU-Umweltministerrat letzte Woche in Brüssel diskutiert.


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Fest steht: Die EU-Mitgliedstaaten beurteilen die Vorschläge zur Ausweitung des Rechts auf Anbauverbote von GVO weiterhin überwiegend skeptisch. Auch die von EU-Gesundheitskommissar John Dalli vorgelegte informelle Liste mit möglichen Rechtfertigungsgründen kann daran nichts ändern.


Der juristische Dienst des Rats wurde deshalb beauftragt, ein weiteres Gutachten zu erstellen, um die Vereinbarkeit von Dallis Vorschlägen mit den Regeln des Binnenmarktes und internationalen Verpflichtungen unter Einbezug der Liste noch einmal auf Herz und Nieren zu überprüfen. Genau diese Vereinbarkeit wird von vielen Delegationen nämlich bezweifelt.


Bundesregierung strikt gegen Vorschläge


Umweltstaatssekretärin Katharina Reiche bekräftigte die grundlegende Ablehnung der Vorschläge durch die Bundesregierung. Die Kommissionsliste habe daran nichts geändert, sondern vielmehr die Schwierigkeiten deutlich gemacht. Die Behörde hält unter anderem ein Verbot zur Wahrung der öffentlichen Ordnung für denkbar - im Falle von Protesten der Bevölkerung. Neben religiösen Bedenken sollen ferner Raumplanungsentscheidungen, Naturschutzargumente, die Bewahrung traditioneller Bewirtschaftungsmethoden oder auch die Sicherstellung der Entscheidungsfreiheit für konventionelle Produkte als geeignete Gründe gelten.


Weitere Ideen der Umweltminister


Einige Delegationen wie Rumänien und Luxemburg forderten ausdrücklich das Recht, Anbauverbote auch mit gesundheits- und umweltpolitischen Argumenten zu legitimieren, obwohl von der Kommission gerade dies mit Blick auf das einheitliche Zulassungsverfahren durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abgelehnt wird.


Österreich sprach sich dagegen für die Möglichkeit aus, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Umweltauswirkungen eines GVO berücksichtigen zu können. Als ein heikles Argument schätzte die Alpenrepublik die Begründung von Anbauverboten mit der Wahrung der öffentlichen Ordnung ein. Bessere Gründe wären beispielsweise im Umfeld der Raum- und Landschaftsplanung zu suchen. Auch den Schutz von Ökosystemen, traditionellen Wirtschaftsweisen oder des kulturellen Erbes hält Österreich für gangbare Wege.


Andere Länder, darunter Frankreich und Spanien, befürchten dagegen eine Renationalisierung der europäischen GVO-Politik und fordern die strikte Umsetzung der Ratsschlussfolgerungen von Dezember 2008. Darin wird unter anderem eine Überarbeitung des EFSA-Bewertungsrahmens für GVO sowie eine Studie zur möglichen Berücksichtigung sozioökonomischer Kriterien gefordert.

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