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Düngeverordnung: Bayerns Bauern benennen Verbesserungen und Defizite

Der Bayerische Bauernverband (BBV) lobt die Veränderungen, die auf Druck der Bauern noch in die Düngeverordnung eingebaut wurden. Er meldet aber weitere Änderungen an.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bayerische Bauernverband (BBV) kann bei den Vorschlägen der Bundesregierung zur Nachschärfung der Düngeverordnung auch etwas Positives erkennen. „Die für eine Meldung an die EU Kommission bisher bekannt gewordenen Punkte lassen zwar erkennen, dass die Kritik des Bauernverbandes und der Praxis in Berlin angekommen ist und Bewegung in die Diskussion gebracht hat. Enttäuschend ist jedoch, dass fachlich begründete Vorschläge aus der Praxis nicht aufgegriffen wurden und stattdessen lediglich Modifizierungen an den weiterhin fachlich fragwürdigen und überzogenen Auflagen gemacht wurden. Anstatt die Novelle der Düngeverordnung für zielgerichtete Maßnahmen zu nutzen, die die enorm positiven Erfahrungen von regionalen Gewässerkooperationen aufgreifen, setzt die Bundesregierung beispielsweise weiterhin auf pauschale Regelungen und Verbote von der Nordsee bis zur Zugspitze“, sagte Georg Wimmer, Generalsekretär des BBV.

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Gespräche der deutschen Bauernverbände mit der EU-Kommission zeigten, dass zum Beispiel die Deckelung der Düngung in roten Gebieten 20 Prozent unterhalb des errechneten Bedarfs der Pflanzen keineswegs von Brüssel gefordert werde. „Die nun vorgesehene Berechnung der 20 Prozent im Durchschnitt der Betriebsflächen im roten Gebiet anstatt der ursprünglich geplanten schlagspezifischen Berechnung bringt etwas mehr Spielraum für die Praxis, ändert jedoch nichts daran, dass die Maßnahme an sich fachlich nicht zu rechtfertigen ist“, sagte Wimmer. Ein Erfolg sei jedoch, dass zumindest Grünland bei dieser Regelung außen vor bleiben soll. Grundsätzlich zu befürworten seit zudem, dass es Ausnahmen für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe geben soll, die nicht mehr als 160 kg Gesamtstickstoff und davon maximal 80 kg mineralischen Stickstoff pro Hektar Fläche im roten Gebiet einsetzen. Hier wäre neben extensiv wirtschaftenden Betrieben jedoch eine Ausnahme auch für besonders effizient wirtschaftende Betriebe nötig, so der BBV.

Dürfen Zwischenfrüchte gedüngt werden?

Die Probleme eines Verbots einer Sommerdüngung von jungen Rapsbeständen hätten die Ministerien erkannt und korrigiert. Offensichtlich soll aber nach wie vor die Düngung von Zwischenfrüchten im Sommer verboten werden, schließt der BBV aus dem Vorschlag. „Das konterkariert die Bemühungen der bayerischen Bauern beim Erosionsschutz und widerspricht den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes, der eine ausreichende Bestandentwicklung zur Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes durch Unkrautunterdrückung vorgibt“ sagt Wimmer. Der BBV setzt zudem darauf, dass die Bundesregierung die angekündigten Ausnahmen beim verpfichtenden Anbau von Zwischenfrüchten wegen später Ernte oder geringen Niederschlägen vorsieht. Fachlich nicht nachvollziehbar ist aus seiner Sicht außerdem die Ausweitung der Festmistsperrfrist in roten Gebieten um vier Wochen sowie der Grünlandsperrfrist um zwei Wochen. Zudem soll die organische Düngung auf Grünland ab 1. September bis zur Sperrfrist flächendeckend auf 80 kg Gesamtstickstoff gedeckelt werden.

Wie werden rote Gebiete abgegrenzt?

Versäumt wurde aus Sicht des BBV auch in der Düngeverordnung eine neue Grundlage für eine differenzierte Abgrenzung der roten Gebiete zu schaffen. Gerade vor dem Hintergrund der nun schärferen Auflagen sei die bisherige grobräumige Abgrenzung der Wasserrahmenrichtlinie nicht mehr tragbar. Es ist den Betrieben nicht erklärbar, dass Sie strengere Auflagen einzuhalten haben, nur weil eine Messstelle, die teilweise 30 und mehr Kilometer entfernt liegt, den Schwellenwert überschreitet.

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