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Düngeverordnung: CDU/CSU-Fraktion für verpflichtende Wasserkooperationen

Zwischen der Unionsfraktion im Bundestag und der Bundesregierung gibt es Streit über die von Brüssel geforderte Verschärfung der Düngeverordnung. Während BMEL und BMU auf einen pauschalen 20 %igen Düngungsabschlag in den roten Gebieten setzen, schlägt die Fraktion verpflichtende Wasserskooperationen vor.

Lesezeit: 4 Minuten

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verfolgt bei der Novellierung der Düngeverordnung einen komplett anderen Ansatz als das Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium. Während die Bundesregierung den Landwirten in den roten Gebieten (Gebiete, die über dem Nitratgrenzwert liegen) einen pauschalen Düngungsabschlag von 20 % vorschreiben will, setzt die Fraktion in diesen Gebieten auf verpflichtende Wasserkooperationen.

„Die Maßnahmen zur Verringerung der Nitrateinträge in das Grundwasser können vor Ort unter Einbindung aller Beteiligten zielgerichteter festgelegt und unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten getroffen werden. Beides führt zu einer größeren Akzeptanz auf allen Seiten“, heißt es in einem von Gitta Connemann (Stellv. Fraktionsvorsitzende), Albert Stegemann (Agrarsprecher der CDU) und Marlene Mortler (Agrarsprecherin der CSU) unterzeichneten Schreiben an die Staatssekretäre Dr. Hermann Onko Aeikens (BMEL) und Jochen Flasbarth (BMU), das top agrar vorliegt.

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Bemerkenswertes Schreiben

Das Schreiben ist insofern bemerkenswert, weil Julia Klöckner die Agrar- und Umweltminister der Länder am heutigen Mittwoch nach Berlin eingeladen hat, um über die Vorschläge der Bundesregierung zur Novellierung der Düngeverordnung zu beraten. Auch die Länder hatten das bisherige Vorgehen von BMU und BMEL in der Auseinandersetzung mit der Kommission scharf kritisiert und beklagt, dass sie nicht einbezogen worden waren.

Die Unionspolitiker halten eine pauschale Absenkung der Düngung um 20 % für „fachlich nicht akzeptabel, da dies zu einer absehbaren Unterversorgung der Pflanzen führen würde“. Andere Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel Dänemark, hätten diese Erfahrung schon gemacht und die entsprechende Auflage wieder entschärft.

Mortler: Grundwasserschutz ist Gemeinschaftsaufgabe

„Das erarbeitete Unionsmodell ist vom Grundgedanken getragen, die Qualität unseres Wassers mit einem ganzheitlichen und umfassenden Ansatz zu verbessern. Alle Akteure werden eingebunden. Jeder muss seinen Beitrag leisten. Grundwasserschutz ist nicht allein Sache der Landwirtschaft sondern eine Gemeinschaftsaufgabe“, kommentierte die CSU-Agrarsprecherin Marlene Mortler den Vorschlag der Fraktion gegenüber top agrar.

Die geltende Düngeverordnung von 2017 verlange den Bäuerinnen und Bauern bereits heute sehr viel ab. Trotzdem sehe die EU-Kommission weiteren Anpassungsbedarf. Gleichzeitig eröffne Brüssel Deutschland ein Höchstmaß an Gestaltungsspielraum bei der nationalen Ausgestaltung des europäischen Düngerechts. „Meine Fraktion hat diesen Spielraum aufgegriffen und ein eigenes, auf einem kooperativen Ansatz aufbauendes Modell erarbeitet. Ich erwarte daher, dass die Verantwortlichen den eingeräumten Zeit- und Gestaltungsspielraum nutzen“, appelliert die CSU-Politikerin, an alle Beteiligten.

Brüssel besteht nicht auf 20 % Absenkung

Nach Ansicht von Mortler und ihren Mitstreitern in der Unionsfraktion besteht Brüssel keineswegs auf einer pauschalen Verringerung des Düngebedarfs um 20% in roten Gebieten. In den Gesprächen, die Vertreter der Fraktion in Brüssel geführt hätten, sei deutlich geworden, dass Deutschland sehr wohl Handlungs- und Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung des Urteils des EuGH habe. „Ziel der Europäischen Kommission ist, dass die Grenzwerte für Nitrat in den Grundwasserkörpern in jedem Mitgliedstaat eingehalten werden. Der Weg, wie dies erreicht werden kann, ist den Mitgliedstaaten jeweils freigestellt – also auch Deutschland“, heißt es wörtlich im Schreiben an BMU und BMEL.

In Wasserkooperationen sei es möglich, individuelle Maßnahmen auf einzelbetrieblicher Ebene (z.B. Landwirte) sowie auf Ebene der Wassernutzer (kommunale Versorgungsunternehmen etc.) zu vereinbaren. Das hat nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion zwei Vorteile: Die Betroffenen bekommen erstens einen finanziellen Ausgleich für die individuellen Umsetzungs-bzw. Bewirtschaftungsauflagen (z.B. Umstellung auf Ökolandbau, Umwandlung von Acker in Grünland oder verpflichtender Zwischenfruchtanbau) und zweitens wird die Umsetzung der Maßnahmen jährlich kontrolliert. Bayern, Niedersachsen und andere Bundesländer hätten damit gute Erfahrungen gemacht.

CDU/CSU sieht die Länder in der Verantwortung

Für die Festlegung sogenannter zusätzlicher Maßnahmen in roten Gebieten seien im Übrigen grundsätzlich die Bundesländer zuständig, heißt es in dem Schreiben weiter. Nur über eine Länderöffnung könne den regionalen Unterschieden Rechnung getragen werden. Daher sei eine generelle Länderöffnungsklausel an dieser Stelle vorzusehen.

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es zudem unerlässlich, auf Landesebene eine verpflichtende Binnendifferenzierung in den roten Grundwasserkörpern vorzunehmen. „In grünen Bereichen innerhalb roter Grundwasserkörper ist von zusätzlichen Düngungsauflagen abzusehen. Ausgehend von den EU-rechtlichen Vorgaben ist nicht darstellbar, dass Bundesländer die Ausweisung roter Grundwasserkörper nach unterschiedlichen Maßstäben vornehmen“, fordern Connemann, Stegemann und Mortler einen einheitlichen Vollzug der Düngeverordnung in Deutschland.

Union: Die 2017 novellierte Düngeverordnung wirkt

Die Entwicklung der Tierbestände und des Mineraldüngerabsatzes belegten deutlich, dass die Maßnahmen und Regelungen der neuen Düngeverordnung Wirkung zeigten. Es sei aber noch ein längerer Wirkungszeitraum erforderlich. „Erst wenn valide Zahlen über die Auswirkungen auf die Qualität der Grundwasserkörper vorliegen, kann verantwortbar darüber entschieden werden, ob weiterer Handlungsbedarf angezeigt ist“, sind sich die Agrarpolitiker der Fraktion einig.

Weitere Details zum Vorschlag lesen Sie hier:

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