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Düngeverordnung: Noch keine Entscheidung gefallen

Kurz vor der Kundgebung von Landwirten am Donnerstag in Münster ist im Ringen um die Düngeverordnung noch keine Entscheidung gefallen. Der Bauernverband fordert einen Zeitaufschub bis 2020. Die Grünen fordern eine komplette Neuformulierung der Düngeverordnung.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung braucht noch mehr Zeit, um sich auf weitere Verschärfungen der Düngeverordnung zu einigen. Die Gespräche liefen noch, bestätigten Umwelt- und Agrarministerium am Mittwoch in Berlin. Angaben zum Zeitplan und den genauen strittigen Fragen wurden nicht gemacht. Das Umweltministerium betonte, die Düngevorschriften seien „absolut ausschlaggebend“ dafür, dass Deutschland die Nitrat-Vorgaben künftig einhalten könne. In der Bundesregierung bestehe kein Interesse, dass es womöglich zu einem Strafzahlungsverfahren komme. Das Agrarministerium bekräftigte, vorgesehene weitere Maßnahmen müssten praktikabel sein. Grundwasserschutz gehe nur mit, nicht gegen die Bauern.

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist die Forderung der EU-Kommission, die Düngeverordnung von 2017 wieder zu verändern, als unangemessen zurück. „Die deutschen Bauern stehen klar zum Gewässerschutz. Aber jedes Regelwerk muss sich bewähren können, bevor es erneut überarbeitet wird“, betonte DBV-Präsident Joachim Rukwied. „Viele Indikatoren zur Düngung und zur Tierhaltung zeigen schon jetzt, dass das neue Düngerecht wirkt und bereits erkennbar auf die landwirtschaftliche Produktion durchschlägt“, so Rukwied weiter. Der Verband fordere „ein gesetzgeberisches Moratorium für die laufende Umsetzungsphase des Düngerechts“. Für einen Zeitaufschub der Neuregelung bis der nächste Nitratbericht im Jahr 2020 vorliegt, hatten am Wochenende bereits die Agrarpolitiker der CDU/CSU Fraktion im Bundestag plädiert, dem schloss sich dann auch die Mittelstandsunion an.

Rukwied adressierte seinen Apell zu aller erst an die EU-Kommission. „Die EU-Kommission ist gefordert, die Fortschritte durch das neue Düngerecht in Deutschland anzuerkennen und nicht mit unverhältnismäßigen Strafandrohungen weitere Verschärfungen zu erzwingen“, sagte er. Als Grundsatz für die Düngung müsse auch in Zukunft der Nährstoffbedarf der Kulturen gelten, pauschale Düngeobergrenzen seien fachlich falsch und würden das Kooperationsprinzip im Gewässerschutz gefährden, so Rukwied weiter.

Ostendorff kritisiert Nachteile für Strohhaltungs- und Ökobetriebe

Der Agrarsprecher der Grünen Bundestagsfraktion Friedrich Ostendorff fordert, die Düngeverordnung komplett neu zu formulieren. „Wir brauchen eine einfache Hoftorbilanz, die Eingänge und Ausgänge erfasst“, sagte er. Die Betriebe mit erheblichen Bilanzüberschüssen müssten sich erheblich verändern, um ihre Nährstofffrachten zu reduzieren. Er kritisiert, dass mit den jetzt geplanten Maßnahmen auch Strohhaltungs- und Ökobetriebe benachteiligt würden. Dabei bezieht er sich vor allem darauf, dass in den aktuellen Verhandlungen das BMEL plant, die Sperrfristen für Festmist und die Düngung auf Hangflächen noch zu verschärfen und im Gegenzug versucht in den roten, nitratbelasteten Gebieten Erleichterungen bei dem geplanten pauschalen Düngungsabschlag von 20 Prozent zu erwirken. „Verantwortlich für die großen Nitratfrachten sind die Großschweinehaltungen mit ihren immensen Güllemengen und hohen Nährstofffrachten. Hier liegen die Ursachen. Hier müssen die Probleme gelöst werden“, sagte Ostendorff.

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