Im politischen Streit um die Reform der Düngeverordnung wendet sich der Präsident des Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverbands (WLV), Johannes Röring, an NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. Er fordert sie auf, im Bundesrat keine weiteren Verschärfungen am Verordnungsentwurf zuzulassen.
Im Bundesrat haben Ende März die Ministerpräsidenten der Länder das letzte Wort bei der Verabschiedung der Düngeverordnung. Nachdem der Umweltausschuss des Bundesrates vergangene Woche für mehrere Anträge aus grün regierten Umweltministerien gestimmt hat, ist der Wortlaut der Düngeverordnung wieder offen. Auch Nordrhein-Westfalen hatte sich im Umweltausschuss des Bundesrats für weitergehende Einschränkungen ausgesprochen und damit eine erst vor wenigen Wochen erzielte Übereinkunft von Bund und Ländern wieder infrage gestellt, bewertet der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) den Vorgang. Der Verband hält das Vorgehen des NRW-Agrar- und Umweltministeriums für indiskutabel und sieht nun Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) in der Pflicht, die Glaubwürdigkeit der Landesregierung in der Plenarsitzung des Bundesrates Ende März wieder herzustellen.
„Es wird höchste Zeit, dass Frau Kraft ihren Agrar- und Umweltminister Johannes Remmel zur Raison ruft. Mit Taschenspielertricks dieser Art schadet das MKULNV nicht nur dem An-sehen unseres Bundeslandes, es gefährdet auch die Verständigung über eine neue Dünge-verordnung und provoziert ohne Not mögliche Strafzahlungen der Europäischen Union“, sagte WLV-Präsident Johannes Röring am heutigen Dienstag in Münster.
Im Januar hatte es nach mehrjährigen Verhandlungen eine Verständigung zwischen Bundes-regierung, Bundestag und Bundesrat über die Neufassung der Düngeverordnung gegeben. Mitte Februar hatten dann das Bundeskabinett für die Düngeverordnung und der Bundestag für das Düngegesetz entsprechende Voten abgegeben.
Der WLV sieht mit den im Umweltausschuss des Bundesrates erhobenen Zusatzforderungen das Düngepaket als Ganzes wieder in Frage gestellt. Er kritisiert vor allem die neu erhobene Forderung des Umweltausschusses, in nitratsensiblen Gebieten die organische Düngung auf maximal 120kg Stickstoff pro Hektar zu begrenzen. Damit seien weite Teile der Nutztierhaltung in Nordrhein-Westfalen, auch die Rinderhaltung, in ihrer Existenz bedroht, so der WLV.