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Brandenburg

Entschädigungsregelung für Hochwasserschutzflächen beschlossen

Für die Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms, bei dem die Flüsse bewusst über die Ufer treten sollen, werden Agrarflächen benötigt. In Brandenburg werden die Bauern nun nach Überflutungen entschädigt. Verunreinigte Flächen werden gesäubert.

Lesezeit: 2 Minuten

Brandenburger Landwirte, die mit ihren Flächen für Polder und Deichrückverlegungen einen Beitrag zum Hochwasserschutz leisten, sollen dafür entschädigt werden. Das sehen entsprechende Regelungen vor, die das Potsdamer Agrarressort Ende März beschlossen hat.

Hintergrund ist das Nationale Hochwasserschutzprogramm, das dem Grundprinzip „Gebt den Flüssen mehr Raum“ folgt. Um diesen Raum zur Verfügung zu stellen, werden laut Ministerium überwiegend agrarisch genutzte Flächen benötigt. Für die Eintragung einer „beschränkten persönlichen Dienstbarkeit“ auf Flächen in neu zu schaffenden Poldern erhielten die Bauern eine Kompensation von 20 % des Grundstücksverkehrswerts, wobei die Flutung zum Rückhalt von Extremhochwasser seltener als einmal in 100 Jahren auftreten dürfte und zudem gesteuert werden könne.

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Bei Flächen zum Abfangen von Hochwasser im Zuge der Deichrückverlegung, das in engeren Intervallen vorkommt und bei dem die Flutung zudem nicht gesteuert werden kann, ist dem Agrarressort zufolge auch eine Einmalzahlung von mehr als 20 % des Grundstückswerts möglich. Dazu stelle ein Landwirtschaftsgutachter das konkrete Ausmaß der Beeinträchtigung für die einzelnen Areale fest. Bei diesen besonders stark betroffenen Flächen werde das Land außerdem die Möglichkeiten für einen Ankauf oder Flächentausch prüfen und mit den Eigentümern verhandeln.

Landwirte könnten zusätzlich auf weitere Maßnahmen zur Unterstützung setzen, so das Ministerium. Nach der Flutung würden Schäden an Aufwuchs und Boden sowie Ertragsausfälle und Kosten, beispielsweise für die Evakuierung von Vieh, ersetzt. Ein Ausgleich erfolge auch für Beeinträchtigungen in den Folgejahren sowie Nachteile bei der Agrarförderung oder der Erfüllung langfristiger Abnahmeverträge.

Falls die Flächen durch die Flutung mit Schadstoffen aus dem Wasser verschmutzt würden, werde man eine Reinigung vornehmen oder die dadurch eintretenden Verluste entschädigen. Die von den Polderplanungen betroffenen Landwirte werden nach Ministeriumsangaben frühzeitig in die Planungsverfahren eingebunden und für ihren konkreten Einzelfall über die Betroffenheit und Möglichkeiten für Entschädigungen informiert. Das Agrarressort betonte, dass es sich um freiwillige Maßnahmen handele.

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