Der Bundesrat drängt weiter auf eine Novelle des Bundeswaldgesetzes. Am vergangenen Freitag beschloss die Länderkammer erneut ihren Gesetzentwurf vom Frühjahr letzten Jahres, der in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht mehr abschließend beraten worden war. Dem Bundesrat zufolge soll der Waldbegriff neu abgegrenzt werden. Weder Kurzumtriebsplantagen noch Agroforstflächen sollen laut Bundesratsentwurf künftig als "Wald" definiert sein. Auf diese Weise wäre eine Nutzung dieser Flächen für energetische Zwecke erlaubt. Auch kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet werden, sollen nicht als Wald im Sinne des Gesetzes definiert sein.
Erleichterungen zugunsten der Waldbesitzer will der Bundesrat bei der Verkehrssicherungspflicht. Seiner Auffassung nach soll eine Klarstellung in das Bundeswaldgesetz aufgenommen werden, nach der Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren haften. Schließlich tritt die Länderkammer dafür ein, den Aufgabenkatalog der Forstwirtschaftlichen Vereinigungen zu erweitern. Sie sollen künftig auch die Vermarktung des Holzes ihrer Mitglieder übernehmen dürfen. Zur Begründung verweist der Bundesrat auf die zunehmende Marktkonzentration in der Holzindustrie. Da der Holzverkauf die wesentliche Einnahmequelle von Waldbesitzern sei, müsse das Aufgabenspektrum der Vereinigungen erweitert werden. Andernfalls könnten diese nicht erfolgreich bestehen. Es gehe darum, die Wettbewerbsfähigkeit forstwirtschaftlicher Vereinigungen zu stärken. Die SPD-Bundestagsfraktion kritisierte den Gesetzentwurf; die Union wies die Kritik zurück.