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Erbschaftsteuerreform: Landwirte müssen weiter auf Klarheit warten

Für ein am Ertragswert orientiertes Verfahren zur Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe beim Eigentumsübergang durch Erbschaft oder Schenkung hat sich DBV-Präsident Gerd Sonnleitner ausgesprochen.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Ertragswertverfahren müsse zur Anwendung kommen, um den Erbgang in den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nicht durch fiktive Substanzwerte zu einem finanziellen Debakel werden zu lassen, forderte Sonnleitner bei der Eröffnung einer Podiumsdiskussion zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer vergangene Woche in Berlin. Ebenso müsse bei der Fortführung des Betriebes am Abschmelzmodell festgehalten werden. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände, Michael Prinz zu Salm-Salm appellierte an die anwesenden Vertreter der Großen Koalition, die Unsicherheit für die aufstrebenden Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft endlich zu beenden. Die Grundbesitzerverbände plädierten in der langen und bislang fruchtlosen Diskussion um eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer für deren Abschaffung. Zumindest sollte eine Übertragung dieser den Ländern zustehenden Steuern in die Gesetzgebungskompetenz der Länder nach dem Vorbild der Kantone in der Schweiz angestrebt werden. Eine Besteuerung von Erbschaften sollte nur nach der Leistungsfähigkeit der Betriebe erfolgen, weshalb die Bewertung der Betriebe nach Reinerträgen vorgenommen werden müsse. Bis ein Baum Erträge bringe, sei über die Generationen drei Mal Erbschaftsteuer geflossen; dies zeige, wie gefährlich eine zu hohe Bewertung ist, verdeutlichte Prinz zu Salm-Salm. (15.10.07)

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