Erleichterungen für schaf- und ziegenhaltende Betriebe bei der Umsetzung der EU-Agrarreform sieht die Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung vor, der der Bundesrat am vergangenen Freitag zugestimmt hat.
Auf Brachflächen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen wurden, wird jeweils ab dem 1. August eines Antragsjahres neben der Aussaat und Pflanzung einer Nachfolgekultur auch die Beweidung durch Schafe oder Ziegen ermöglicht.
Nach Schätzungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) stehen im Bundesgebiet rund 190 000 ha Brachflächen zur Verfügung. Darüber hinaus werden mit der Neuregelung beweidete Dämme von Anlagen, die dem Schiffsverkehr dienen, als beihilfefähige Flächen eingestuft. Schließlich enthält die Verordnung Präzisierungen für Fälle höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände.