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Grundsteuer

Grundsteuer: Es hagelt Kritik

Keine zwei Tage später ist die Aufregung groß: Obschon sich Bund und Länder bei der Grundsteuer am Freitag auf einen Kompromiss geeinigt haben, kommt nun Kritik von allen Seiten.

Lesezeit: 2 Minuten

Zu bürokratisch, zu teuer. So lässt sich die Kritik an dem Grundsteuer-Kompromiss zusammenfassen, den Bund und Länder am Freitag ausgehandelt haben.

Bundswirtschaftsminister Olaf Scholz (SPD) und seine Kollegen auf Länderebene hatten sich auf ein wertabhängiges Modell verständigt, das vor allem auf drei Faktoren basiert:

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  • der durchschnittlichen Nettokaltmiete in der betreffenden Region,
  • den Bodenrichtwerten und
  • dem Alter des Gebäudes.

Das Verfahren ist umstritten, weil hierfür viele Daten erhoben und einige Gebäude neu bewertet werden müssen. Das Eckpunktepapier sei weder ein guter Kompromiss noch ein Fortschritt, kritisiert unter anderem der Bund der Steuerzahler (BdSt). Wenn diese Reform so komme, dann werde die Bewertung ungeheuer bürokratisch und teuer. „Zudem müssen sich die Gerichte abermals auf viele Streitigkeiten einstellen“, so BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion kommt ebenfalls Kritik. Der Kompromiss sei weiterhin problematisch, weil die Bewertung der Immobilien völlig unklar sei, so Fritz Güntzler, Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für die Grundsteuer, gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sieht vor allem für die ohnehin teuren Ballungsräume mehr Nach- als Vorteile durch das wertabhängige Modell. Da unter anderem die durchschnittliche Nettokaltmiete in Zukunft die Höhe der Grundsteuer mit beeinflusse, würden Bewohner in teuren Wohnlagen stärker zur Kasse gebeten als andere.

Die jetzigen Vorschläge betreffen aber vor allem die Grundsteuer B (Gebäude und Grundstücke). Nach wie vor ist nicht bekannt wie Bund und Länder künftig die für die Landwirtschaft wichtige Grundsteuer A (Agrar) berechnen wollen. Allerdings fällt für das Betriebsleiter- oder beispielsweise Altenteilerhaus die Grundsteuer B an. Insoweit betreffen die heutigen Vorschläge auch Landwirte.

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