Der EU-Marktordnung nach 2020 soll die Landwirte künftig noch stärker vor Preisschwankungen schützen und dafür ein stärkeres Sicherheitsnetz aufspannen. Dafür sprach sich der EU-Agrarausschuss im Europäischen Parlament (EP) am Montag aus und stimmte dem Bericht des französischen sozialistischen EU-Abgeordneten Eric Andrieu zu.
Künftig soll die Gemeinsame Marktordnung (GMO) nicht nur für Getreide, Zucker, Butter, Magermilchpulver und Rindfleisch gelten, sondern auch für Schweinefleisch und Geflügelerzeugnisse. Diese Produkte sollen zusätzlich als interventionsfähige Waren eingestuft werden, bei denen Marktungleichgewichte mit GAP-Mitteln gefördert werden können.
Auch Anreize zur Verminderung des Produktionsangebots wollen die EU-Agrarpolitiker künftig ausweiten. Die EU-Kommission hat dies in ihrem Vorschlag allerdings auf den EU-Milchmarkt beschränkt. Nach den Wünschen der EU-Agrarpolitiker soll dies zukünftig für alle Erzeugnisse im Fall von Marktverwerfungen möglich gemacht werden.
Der EP-Landwirtschaftsausschuss sieht bei einer Überschussproduktion erstmals auch Sanktionen vor. Sollten die Anreize nicht zu einem Abbau der Überschüsse führen, sollen die Landwirte auch mit Sanktionen belegt werden.
"Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Instrumente reichen hier bei Weitem nicht aus und müssen nachgeschärft werden", sagte der französische Berichterstatter Eric Andrieu vor der Presse.
Copa Cogeca begrüßt größere Markttransparenz
Der EU-Bauernverband und die Interessenvertretung für die europäischen Genossenschaftsbetriebe (Copa und Cogeca) begrüßte am Dienstag in Brüssel die Richtungsentscheidung für die künftige GMO.
„Obwohl wir angesichts der potenziellen Auswirkungen einiger der vorgeschlagenen Maßnahmen skeptisch sind, sehen wir viele positive Elemente wie die Forderung nach größerer Markttransparenz, oder die Vereinfachung einiger Regeln“, erklärte Copa Cogeca-Generalsekretär Pekka Pesonen.
Inwieweit die Entscheidung des Agrarausschusses tatsächlich Realität wird, muss das neue EU-Parlament nach dem 26. Mai entscheiden. Die gesamte GAP-Reform ist derzeit offen, weil ein ordentliches Votum des Plenums in dieser Legislaturperiode nicht mehr zustande kommt.